Band 
Vier und achtzigster Theil, von Mantel bis Marmorwaaren.
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578 Markt.

an diesem Tage nicht gebrauchen, in welchemer dem in Quantitäten angekommene«' Getreide e>m>"schriftlichen Erlaubinßschem, jedoch ohne Enrgeld entheilet, sogleich auf die Sveichermärkre zu fahren-

Nickt weniger muß alles Flachs die vvraeschric*bene» Marktstunden entweder auf dem Markte ödesin der Waage aushalten und nur erst nach verfielsenen Marktstundon, stehet dem Kaufmann frey ^kaufen; es hänget übrigens von deb Willküyr d^Verkäufers ab, ob er den Flachs auf dem Marks'oder in der Waaqe dem Censumenten feil halten w>u'

Dafcrn indessen der Lanomann. wie solches ln'?Unsern Beamten, imgleichcn den adelichen Gutsbcfi^zern und deren Pächtern zutreffen kann, mit einmalgroße Posten Flachs von 15 und mehreren Steinsdie von dem consumirenden Publieo nicht gekautwerden können, zur Stadt bringe, so wollendaß diese Quantitäten zur schleunigen Befördern«^des Verkaufs so gleich in die Waage gebrachtvorn Kaufmann gekauft werde-- können, ohne daß e»nöthig ist, solche erst dem Consumenrcn feil ^bieten.

§- 6 .

Die Marktfahne wird bloß auf den aVictualie"'Märkten und dem Getrcydc-Consumlions-Markt oekNeustadt vom Marktliicister mit Andruch des Tasmauögestcckr, und auf den erst benannten 2 Markte"bis 11 Uhr daselbst gelassen. So lange dieses Markt*zeichen ausgestellet ist, haben nur allein dieEinwoh*ner dos Recht, sich zu ihrer Consumtion ihre» bdarf einzukaufen, u--d muji Niemand, er seySoldok,Bürger oder anderer Etnwoyner weder selbst, nocvdurch die Seinigen, am wenigsten aber die Hast/und andere Aufkäufer zum Wiederverkauf etwas austzukamen, sich bekommen, oder sich bey den auf de"Märkten mit Bictualien stehenden Wagen finden lastsen, um die Verkäufer zu bereden, wahrend dekMacktzeit die zu Markt gebrachten Waaren nichtvereinzeln, sondern ihnen solche in großer oder gan*zer Partey „ach Ablauf der gesetzten Marktstundc" >zu überlassen. .

Wann aber die Marktfahne zur vorgedachte"Stunde abgenomnlen ist, und der Einwohner wamrend der Marktstunden seine Nothdurft aus der eö*sten Hand zu erkaufen Gelegenheit gehabt