Mühle. 187
2 ) Wenn man eine Mahl- und Wassermühlekaufen will, hat man vorzüglich auf folgende Stü-cke zu sehn.
s) Ob die Mühle mit beständigem und ge-nügsamen Wasser versehen sey, und das Mahlenzur Sommer- und Winterszeit ungehindert seinenFortgang haben könne.
b) Wie viel Gänge die Mühle habe. Obeine Oehl- und Schneidemühle dabey sey. Ob sieauch Stampfen habe, und wie viel, um Grütze zumachen, Hirse zu stampfen.
c) Man muß nachfragen, ob es eine Zwang-pder Bannmühle sey, wo die Leute zu mahlen ge-nöthigt sind. Ob sonst viel Mahlgäste dahin Vmahlen kommen. Ob man gute Gelegenheit habe,das Mehl, Grütze, Graupen, Oehl, Kleyen unddergleichen in Städte oder andere Orte zu verführren und zu verkaufen, oder ob man solches aufder Stelle verkaufen könne.
6) Ob zu der Mühle auch Feld, Wiesen,Holz gehört, damit der Müller, in Abgang undMangel des Wassers, sich mir dem Feldbau undder Viehzucht helfen könne.
e) W«S für herrschaftliche Onera auf der'Mühle liegen. Was der Müller, wenn die Mühlenicht sein Eigenthum ist, jährliche Pacht gebe, oder.ob er um einen gewissen Theil der Metze sitze. Ober von der Herrschaft Schweine in die Mästung zunehmen schuldig sey.
L) Ob es Fischwasser bey der Mühle gebe,und ob der Müller darin fischen dürfe.
§) Ob das Mähl- und Wassergebäude, dieDämme, Wehre, und anderes Zubehör in gutemStande und baulichem Wesen sey. Ob sie leichtSchaden nehmen, und was sie ungefähr zu erhal-ten kosten.