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als wegen richtiger Abführung der Pachtgelder,reguliret.
12. Wird das jährlich« Pachtgeld detennini-ret, und bestimmet, in was für Terminen, und obes gmicipam-lo, ingleichen in was für Münzsor-ten, und wohin, bezahlet werden soll.
iH. Die gewöhnlichen Clauseln und Renull-ciationen, sammt der Anmerkung, wie der Müllerdie genaue Befolgung sowohl des PachtcontraktS,als der Mählenordnung, an Eidesstatt angelobet,machen den Beschluß. Und wenn dann der Con-trakt in ckuplc» ausgefertiget, vön beyden cvntrahi-renden Theilen unterschrieben und besiegelt worden:so wird dem Müller die Mühle mit allen Permnennen nach dem Invenrario übergeben.
L. weitere Ausführung einiger bey demMühlcnwcsen in Betracht kommender be>tsonders wichtiger Materien.
^ ä.. Einige Mühlenordnungcn.
Die genaueren Bestimmungen, wie es in die-sen und jenen Stücken des Mühlenwesens in guteingerichteten Staaten gehalten wird, ergeben sichnun aus den eigentlichen Mählenvrdnungen, dirfür einzelne Orte oder für ganze Provinzen vonden Landesregierungen gegeben werden. Es wirddeshalb zweckmäßig seyn, hier einige riilzurücken,und zwar von solchen Ländern- wo das Mühten-wesen notorisch im besten Flor sich befindet; undwenn auch vieles in denselben vorkommt, waö ganzlocal ist- so wird eS doch dazu dienen, aus ähnlicheUmstände in andern Ländern, wo man neue Müh-lenordnungen zu entwerfen nöthig findet, aufmerk-sam zu seyn.
A.