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Sechs und neunzigster Theil, welcher das Ende des Artikels Mühle enthält, und bis Münze, eine Pflanzengattung, geht.
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Mähte.

§. 22 .

Insonderheit findet auch diese Bestrafung statt,wenn der Müller überwiesen würde, daß er von desMahlgasts Gütern den Auszug vom zweyten Gange,oder sonst das feinste genommen und dafür schlech-teres Mehl zugeschüttet, mithin zu seinem Nutzendes Mahlenden Güter geringer gemacht,

§. 2Z.

Desgleichen wenn ein Mühlen-Officiant einemMahlgast etwas entwenden, oder sonst demselbenzum Nachtheil etwas verhängen möchte, so wirdderselbe zwar für seine Person dafür jedesmahl aufdas nachdrücklichste bestraft, der Müller aber, derfür seine Leute zu stehen hat, wird sofort zum dop-pelten Ersatz vor dem Mahlgast angehalten und istnach Befinden der Umstände, besonders wenn übetdie untreuen Mühlen-Officianten schou vordem Kla-gen geführt worden, um deßwillen, daß er auf dieSeimgen nicht besser Acht hat, dem Amte in eineStrafe von 2 Thlr. 12 Groschen verfallen.

§. 2a.

Es ist daher der Müller, wenn er oder seineLeute für den Mahlgast mahlen, so lange nicht dieMahlwage eingeführt werden möchte, gehalten, voneinem gestrichenen dresdner Scheffel guten reinenGetreides dem Mahlgast entweder-vier gehäufte oderfünf gestrichene dresdner Viertel tüchtiges wohl zu-gerichtetes Mehl und höchstens vier gestrichene Mer-zen Kleyen, von geringem Getreide aber dasjenige,waS daraus wirklich gemahlen wird, ohne einigeVerkürzung zu liefern, und wird dem Müller, Staub»der anderes unreines Mehl darunter mengen zulassen, bey fünf Thaler Strafe untersagt.

§- 2Z-

Sollte aber auf der Mühle die Mehlwage ein-geführt werden, so passirer nach dem von den ver-ordneten Commissarien, mit Zuziehung der Vicrtels-meister und Hufen, Richter zu Colditz, angestelltenProbemahlen, von einem Scheffel des besten, reine-sten, jedoch unzugerichteien Getreides t8 Pfund,dann von -i Scheffel Mittelkorn iü Pfund und vonr Scheffel geringen Korn 14 Pfund an Metze, Füil-ckleyen, Stein-, Ohß- und Slaubmehl in Abgang, undmuß der Müller sodann, nach dessen Abzug, dem

Mahl«