Mühle. §27
Auch müssen die Wageknechte erwähntePfund, sobald alles abgewogen, dem Consumenrensogleich zurück wägen, und den Wagezrttel zeich-nen, wodurch der Wagemeister sieht und überzeugtwird, daß diese notirtrn Pfund richtig zurückgewogen und hinaus genommen worden sind.
Den dritten Fall betreffend, wo die Fuhre et-was weniger am Gewichte hat, als sie nach derProbe und der Wagrtabeüe haben soll: so muß,wenn das Wenigere nur nicht über einen halbenScheffel beträgt, es der Bäckermeister als einenganzen Scheffel versteuern, Z. B.
Der iste Sack hat 42z Pfund gewogen..
L — 412 — —
3 " 416 — —
4 — 43o — —
5 - 4l5 — —
6 — 400 — —
7 —407 — —
Zusammen 2905 PfundBetrag der Säcke4 4 Pfund — 28
netto 2877 Pfund.
Will nun der Wagemeister wissen, wie vielobige Summe an Scheffeln betrage, so muß er dieWagetabelle vom genetzten Weihen abermahls nach-schlagen, wo er sinken wird, daß 2321 Pfund ziScheffel machen. Da aber bier 2877 Pfundsind, also 56 Pfund mehr, welche über die Hälfteeines Scheffels betragen, so schreibt derselbe in seinWagemanual i Winspel und 8 Scheffel genetztenWeihen, fertigt den Wagezettel eben so auf zrScheffel aus, und trägt die Summe von 2377Pfund in die Rubrik: EmgewcZcn, ein, wie derWagezettel (s) zeigt.
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