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Sechs und neunzigster Theil, welcher das Ende des Artikels Mühle enthält, und bis Münze, eine Pflanzengattung, geht.
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Mühle.

B. Dre,sdner MühlenverfassuNg.

Auszug aus dev° Dresdner Mühlcnord-

nung - - 446

C. Königl. Preuß. Mühlenreglement für

das Hcrzoglhum Eleve, FürstenthumMeurs und Grafschaft Mark vsmi8- Febr. 1772 ' - 462

D. Auszug aus dem Königl. Preuß. Re-

glement für die Brauer, Brannt-weinbrenner, Bäcker, Mchlhäudlerund übrige Getreide - Consumenten,ingleichen für die Müller, die Ver-steuerung des Malzes, Branntwein-schrotes und des Mehls betreffend,vom 28. März 7787 47 *

LL. Bestimmung des Mehls, Schrotesund her Kleyen, welche der Müllervon verschiedenem Getreide an dieMahlgaste abliefern muß; von derMühlwage und andern darauf Be-zug habenden Gegenständen 491

Berliner Mühlenwagcvrrfassung in An-sehung des Mehls für die Bäcker 501Pon den Verpflichtungen der Brauerin Berlin, in Ansehung der Mühlen-wage - » Zv8>

Dom Essigmalze und dessen Ein- undAuswage in den Mühlen 512

Don den Branntweinbrennern in Ber-lin und den dahin gehörigen Wage-rabellcn re.' - - .

Unterricht für einen einwägenden Wuh-lenwagcmeister in Berlin . 522

Unterricht für einen auswägenden Muh-lenwagemeister - 5Z2

Einrichtung der Mühlenwage im An-halt-Schaumburgischen , 5 Z 9

6 6. Von den Betrügereyen in den Mühlen 542VO. Nähere Erörterung verschiedener beydem Mühlenrechte in Betracht kom-mender Fragen.

Nach sächsischem Rechte - 549

.Auch von dem Stande und den Ver-brechen und Strafen der Müller Z97Nach Preuß. Rechte - 599

Mühle