Band 
Hundert und siebenter Theil, welcher die Artikel Papieradel bis Pasternak enthält.
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9ü Papiergeld.

nanzerr zu Rathe, und ein gewisser Zszzeddynu-D.'uzaffe den Mohamcd ben AMyd.Emnehmer der kaiserlichen Zölle zu Tauryz, rielhdem Cd-f des DivanS, ein Mitrel anzuwenden,dessen man sich in China und in dem Reiche desO.aan bediente. Man sollte nähmlich in demReiche Jl'Äanyen die Djaus oder Papiergeldan dir Stelle des Goldes und Silbers sekenund sich dessen denn, Kauf und Verkauf bedie-nen. Azzedvvnn's Vorschlag wurde angenom-men. Zufälliger Weise befand sichPuladdjenkals Gesandter des Qaan (von China) am Hofezu Tauryz, der eö über sich nahm, vcn Königmit dieser Ersindung bekannt zu machen. So-gleich befahl Kaigatu, daß von Stund an inseinem Reiche kein Handelsgeschäft vermittelstGoldes oder Silbers vollzogen werden, und Nie-mand, den König ausgenommen, reich bordirteKleider tragen solle. Die Goldsticker und Gold-schmiede mußten ihre Arbeiten einstellen, und inallen Städten des Reichs wurden DjamExpedi,tionen errichtet. Die Vollziehung dieser Befehlewurde Officicren aufgetragen. Es wurde dekre-tirk, daß die Kaufleute und diejenigen, die denHandel zur See betrieben, nebst den im LandePaghy wohnenden Handelsleuten, zum Behufihrer gewöhnlichen Geschäftsreisen, Gold gegenDjaus erhalten sollten. Den Goldschmieden,Wechslern und Goldsuchern wurde eine jährli-che Summe, unter dem Nahmen einer Pensionzum Unterhalt bestimmt, die ihnen von der Ad!minisiration der Djaus ausgezahlt werden sollte,'damit sie mcht wieder zu ihrer Handthierunaschreiten möchten. Jede Stadt bekam eine ge-wisse Summe zur Einrichtung einer Expeditionfür das Papiergeld. Dieses Papiergeld war in

Gestalt