j26 Parfümirknnst.
Neunte Vorschrift.
Gemeine Art.
Man löst Gummi Traganth in Rosenwas-ser auf, und mit dieser Auflösung zerstößt manin einem Morse! eine Unze Storar, eben so vielBenzoe, eben so viel Aloeholz, zwey DrachmenGummi Olibanum, und wenn man will, einehalbe Unze Weidenkohlenpulver. Alles wird zueinem Teige geknetet, und Kcrzchen daraus gemacht.
Zehnte Vorschrift.
Man nimmt dritthalb Pfund Benzoe, einPfund vier Unzen Storax, dritthalb PfundWeidenkohlen, sechs Quentchen gelbes Santel-holz, drey Quentchen Zimmt, und eben so vielGewürznelken, wovon jedes besonders pulverisirtwird. Dann weicht man sechs Quentchen Mo-schus, vier und fünfzig Gran Bisam, eine hal-be Unze Ambraessenz, und zwey Unzen Traganthin einer hinlänglichen Menge Rosen - oder Po-meranzenblüthwasser ein, stltrirt die Mischungdurch Leincwand, thut sie in einen Mörsel, undseht nach und nach das Benzoe, den Storax,Zimmt, Nelken, Santelholz, und zulehr das Koh-lcnpulver dazu, und macht einen Teig daraus.Wenn der Teig gemacht ist, so thut man auchden Moschus und Bisam hinein, gießt Pomc--ranzenblüthwasstr darüber, und zerstößt alleswahrend zwey bis drey Stunden, worauf manKerzchen daraus macht, und sie zwischen zweyBogen Papier trocknet.
Eilfte Vorschrift.
Man nimmt einen Mörsel und thut Ben-zoe, Storax, Myrrhengummi, Weihrauch oder
Oli-