Parlament.
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in den Kammern zu präsidiren, das heißt, re-vocable Bestellungen. Sie hatten nie im klsnoden Vorsitz. Von den irv Räthen waren rrgeistlich, und wurden elsrcs genannt, die übn-gen waren weltlich, laiz.
Die Bedienung eines kremisr prässäent,wurde nicht gekauft, sonst alle andere. Sie soll-ten zwar als eonksMsrs examimrr werden, aberdieß Examen war ganz unbedeutend. Außerdemstanden noch z ^ävoeats gäaLrsu» bey diesemGerichte, welche dem Parlamente den Vertragaus den Sachen machten, die ü 1 'srnLenoe plai-dirt worden. Der ^ävonat äu Koy hatt« ebendieses Geschäft bey den Untergerichten.
Der krocursur ßänersl besorgte dar In-teresse des Königs als Lasidesherrn, und derPupillen.
Der Premier pr^üöenr, die vier ältestenkreliäens a morrisr, die 25 ältesten Lonfeil-Isrs Isis, und 12 der ältesten geistlichen Räthemachten die 6rancl dllismkrs aus. Hierhergehörten in erster Instanz die Processe, welchedie Haupthospitäler, pairis«, und Regalien be-trafen, imgleichen die Criminalprocesse der Edel-leute und der Geistlichen. In der ApellationS«instanz wurde hier über alle Sachen gesprochen,die bey Untergerichten itt erster Instanz s t'em-äienh« plaidirt worden.
ES gab z Oksmbrss äss snyu6tss, inderen jeder 2 Rathe mit Oommilkons als Prä-sidenten den Vorsitz führteq. Ihre Beschäfti-gung war über alle Appellationen zu entscheiden,die von Urtheln nach schriftlichen Verhandlungendahin gelangten.
Die Hälfte der weltlichen Räth« sts l»errwä Llrambrs, drey Räthe von jeder
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