Band 
Hundert und siebenter Theil, welcher die Artikel Papieradel bis Pasternak enthält.
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Parlament.

eine Znstruction ertheilt, so hat er doch dasRecht, nach seinem Gutdünken zu votiren. DieEngländer wissen es selbst mehr als zu wohl,daß der König durch Ertheilung der Titel, Aem-ter, und durch Geld alles vermag, und daß derHof das Parlament fast jederzeit nach seinenAbrichten lenkt. Wenn gleich einige, die mandie Apposition nennt, sich widersetzen, so rich-ten sie doch gemeiniglich nichts aus, und hamdeln oft eben so sehr nach Privatabsichten, alsdie, worüber sie schreyen. Dieß ist einer dergrößten Fehler in der englischen SlaatSverfasisung, aber zugleich auch ein unvermeidlicher.

Jedes Parlamentsglied, und auch der Kö-nig, kann etwas in Vorschlag bringen. Wirdes angenommen, daß der Vorschlag ins Hausgebracht werden darf, so entwirft man ihnschriftlich: und nachher wird solcher Entwurfoder Bill an zwey verschiedenen Tagen abgele-sen, und darüber berathschlaget. Alsdann wirddie Bill durch eine Commission (lüomnüire«;)untersucht und ausgearbeitet, hierauf zum drit-ten Mahl verlesen, und durch die Mehrheit derStimmen der Schluß gefaßt; wird sie ange-nommen, so heißt es: sie sey passtet. Es istgleich viel, ob eine Bill zuerst im Hber- oderUnterhause in Vorschlag gebracht wird, nur dieSubsidiensachen müssen zuerst im Unterhaus«vorgeschlagen werden. Eine passirte Bill wirddem andern Hause zu gleichem Zwecke zugeschickt.Sind beyde Häuser nicht einerley Meinung, sosucht man durch Zusammentretung einiger Mit-glieder aus beyden Häusern sich zu vergleichen.Ist nun eine Bill von beyden Häusern ange-nommen, und der König hat seine Einwilligungdazu gegeben, so wird solcher nunmehr ein Par-lament-"