Band 
Hundert und siebenter Theil, welcher die Artikel Papieradel bis Pasternak enthält.
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666 2 . Pascha.

L. Pascha, unrichtig Basia oder Bascha, *) vor-nehme Beamte bey den Türken, welche Statt-halter einer Provinz, und zugleich Befehlshaberder darin befindlichen. Truppen sind.

Zur Erlangung dieser Ehrenstellen tragt we-der Geburt noch Reichthum etwas bey, sondernsie schaden vielmehr. Der Sultan wählt diePaschas aus den Idschoglans; oder aus denvornehmsten HosbMcnten. Der Gewählte er-hält vom Sultan ein Ordens- od:r Ehrenkleidund den folgenden Tag das Patent oder Di-plom seines Charakters und seines Gouverne-ments, und mit demselben zugleich die Roß-schweife, Standarten und Sandschiaken.

Die Paschas sind von dreyerley Rang: i)Paschas von Z Rssischweifcn, d. i. die zumEhrenzeichen sich z Roßschwcife dürfen vortra-gen lasten. Sie haben bey der Armee denRang als Oßnsral en Oliesi, und gleichen Rangmit den Viziren: erhalten auch von ihrem Un-tergebenen den Vizirkitel; nur nicht vom Sul-tan und vom Divan. Die drey vornehmstenvon ihnen werden Beghlcrbeghs titulirt. 2)Paschas von 2 Rosischweifen, welche Gene-ral-Lieutenants-Rang haben; und z) Pascha'»von 1 Roßschwcif, die nur General-Majors-Ranz haben, und über kleinere Provinzen ge-setzt sind. Alle diese Arten der Paschen habenDizirs-Rang.

Die

') Man muß dieses Wort von L-lclV wohl unterscheiden,den» letzteres bedeutet überhaupt einen Vorsteher, ja dieTürken gebrauchen es sogar als ei» Ehrenwort l'stck-aber, <daS von dem per,lschcn Worte i--.-. Fuß, undMonarch, Äömq, Gebieter zusaniinen gesetzt ist, undalso den Vertreter des Regenten anzeigt) heißen nur diegrößte» und mächtigsten KricgS- und Civilbefehlshaberüber die Armren, und dir Statthalter über große Pro-vinzen.