Das Burgfriedensprivilegi» m. 219
Vierthalbhundert Häuser waren um der Befestigungwillen geschleift und von 5,2oo bürgerlichen Häusern(so klagte die Stadrgemeinde) kaum mehr 55 o i „ derStadt und vor der Stadt wirklich noch übrig,der geistlichen und weltlichen epempten Orte dagegen,der Kloster, Eollegien, der Freyhäuser und Freyhvfeimmer mehr und mehr. Der trotz aller Strafruthendes Himinels, täglich steigende Lupus zeige sich jetztvorzüglich, in unmäßigen Ansprüchen auf erweitertenRaum. Es seyen einmahl schon sieben, gar oft aberdrey lns vier Burgershäuser in einen einzigenPal-last zusammengezogen worden, der sich dann von al-le» städtische» tasten freyzumachen strebe. Des Stadt-Burgfriedens Gränze wurde nun bestimmt, vom ro-then Thurm hinaus an der Donau rechts und links,bis gegen St. Marp (mit einziger Ausnahme von Erd-berg, das schon unter den Babenbergern ein herzogli-ches Kammercigen, erst viel später städtisch wurde),vom Stubenthor und vom Rennweg bis St. Marx,vom Kärnthnerthor hinaus, die Heugaffe hinauf,beym ttuterkämmerer und beym Fürst MannsfcldischenGarten vorbey, bis wieder zu jenem, >yir Recht be-rühmten bürgerlichen Hospital von St. Marp, ebenso bey der kaiserlichen Favorite hinaus und über dieMieden, bis an Nikolsdorf; vom Kärnthnerthor, jen-seits der Wien, bis Margarethen, diesseitsderWien,bis an das ruinirce Häuschen oben am Berg. VomBurgthor hinaus links bis an die Windmühle, rechtsbis an die, außerhalb des Chaosischcn Stiftsgartens,auf den Ackern des kaiserlichen Spitals neu erbauten