Band 
Fünfter Band.
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Innere Verwaltung ».Gesetzgebung. 14»

Landmehrmänner, die Pensionsinstitute für Mitglie-der der medicinischen, der juridischen Facultät, fürHausofficiere rc. auch unter widrigen Umstanden ge-leistet haben.

Eine der wichtigsten , jedoch wahrlich nicht ohneRückseite gebliebenen Umstaltungen des Jahres ,802war auch die, statt der bisherigen lebenslangen Dau-er des Militärdienstes eingeführte Ca p it ul a ti 0 n,für die Infanterie auf 10, für die Cavallerie auf 12,für die Artillerie auf i 4 Jahre.

Die bittern Erfahrungen des letzten Jahrzehendsließen auch den Ungläubigsten, eine der vielfach verschlun-genen Hauptwurzcln des llbels in der viel zu wenigbeachteten Erziehung und indem mehrfach miß-leiteten Unterricht erblicken, im steigen-den Mangel genügenden Nachwuchses im C l e-r u s. — Um dem weit gediehenen Unheil zu steu-ern , mußten zuvörderst die vorbereitenden Wegezum geistlichen Stande geebnet, seine Bildungsmittelvermehrt, es mußten ihm, wie jedem andern Stan-de, Aussichten eröffnet werden. Die aufgehobenenLandgymnasien wurden wieder hergestellt und an sel-ben das Unterrichtsgeld aufgehoben. Es wurden meh-rere philosophische Studien, zumahl neben den Bi-schofssitzen errichtet, jedem Bischof ein Seminar miteiner theologischen Lehranstalt und den ständischenKlöstern und Ableyen, die Klösterstudien bewilliget,jedoch nach dem vorgeschriebenen Lehrplan und mit ge-nauer Umsicht gegen jede, einseitig dialektische oderpolemische Richtung. Den Abteyen wurde die sorgfäl-