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Die akademische Frau : Gutachten hervorragender Universitätsprofessoren, Frauenlehrer und Schriftsteller über die Befähigung der Frau zum wissenschaftlichen Studium und Berufe / hrsg. von Arthur Kirchhoff
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22
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Ungerechtigkeit, von vornherein dem weiblichen Geschlecht gewisseBernfsarten ganz abzuschneiden und ihm so die Mittel zu einemselbständigen Erwerbe zu verkürzen, während doch durch die Notdes Lebens ein stets wachsender Bruchteil der gebildeten Fraueneinem solchen zngedrüngt wird?

In der That! Für die rein individualistische Betrachtungs-weise zerrinnen alle gegen das Frauenstndium erhobenen Bedenkenin Nebel. Für sie versteht sich anch die vollkommene Gleichstellungvon Mann und Frau im Familienrccht eigentlich von selbst! Für-sie reicht ebenso znr Rechtfertigung des Franenstimmrechts dieErwägung aus, das; viele Frauen an politischer Einsicht die Masseder Männer überragen!

Allein das, was in Frage gestellt wird, sind ja doch wesentlicheBestandteile unserer geschichtlich überkommenen Gesellschaftsordnung.Sociale Einrichtungen, die zu den Grundlagen gehören, auf denensich unser nationales Kulturleben entwickelt hat. Sollen sie einenWandel erfahren, so muß in erster Linie untersucht werden, welcheWirkungen für das soziale Ganze, für die Blüte unseres Bolkstnms,für die Gesundheit unseres Gemeinwesens davon zu erwarten sind.

Die Zulassung der Frauen zum Univcrsitätsstudinm würdenamentlich in doppelter Richtung auf den gesellschaftlichen Organismuseinwirken. Sie würde zunächst die Gestalt unserer Universitätenverändern. Sie würde aber weiterhin notwendig zu einer Umbildnng der durch das akademische Studium bedingtenöffentlichen Berufsordnnng führen.

Nnir ist von vornherein zuzugeben, daß in beiden Beziehungenkein erhebliches Bedenken erwächst, wenn ausnahmsweise einzelnenFrauen verstattet wird, an den Universitütsvorlesungcn teil zunehmen, sich ein beliebiges Maß von allgcmeinwissenschaftlicher »ndfachwissenschaftlicher Bildung zu verschaffen und etwa anch akademischeGrade zu erwerben. Die Erfahrung lehrt, daß hieraus weder fürdie Universitäten noch für das Berufsleben Nachteile entstehen.Auch hat es von jeher gelehrte Frauen gegeben. So lange es sichnur um Ausnahmen handelt, ist die Rücksichtnahme auf dasindividuelle Bedürfnis einzelner Frauen, die es den Männern gleichzu thun befähigt und gesonnen sind, vollauf berechtigt. Dasin diesem Sinne seitens der Unterrichtsverwaltnng, der UniversitütS-