594 Salz ^Mandat. Salzmaße.
Falle ist es dienlich, wenn der unterste Aufsaß voneisernen Platten gemacht wird.
Zur Erreichung des andern Zwecks, daß dieetwa angezogene Feuchtigkeit wieder abgehen kann,ist es nöthig, daß unter dem Fußboden des Ma-gazins ein leerer Raum bleibe. Man läßt zu demEnde, ehe der Boden gedielt wird, durch das ganzeMagazin, alle 2 bis 3 Fuß, kleine steinerne Pfei-ler rs bis rö Zoll in'ö Gevierte und 12 bis löZoll hoch ausmauern; auf diese werden eicheneBalken, lL Zoll breit und 6 Zoll dick, gelegt, unddann werden erst die Dielen auf solche befestiget.Es entsteht hierdurch ein leerer Raum unter denDielen von 18 bis 21 Zoll, in welchen die Feuch-tigkeit, welche sich in den aufgeschütteten Salzhau-fen immer unterwärts senkt, abtröpfeln und ein-sangen kann. Da die Dielen des Fußbodens durchdie salzige Feuchtigkeit so dicht werden, daß ßenichts durchlasien, so ist es nöthig, daß der ganze 'Boden mit einem Nagelbohrer hin und wiederdurchlöchert werde. Wer auf diese Weise verfährt,der wird ein auch sonst nicht sehr trocknes Salz,doch beständig trocken erhalten.
Salz Mandat s. Salz-Verordnung.
Galzmarkc, in einigen Städten, ein Marktplatz, jworauf Salz verkauft wird.
Galzmarmor, ein klein gefleckter Marmor, welchermit weißem Glimmer in Gestalt der Salzkörmrdurchsetzt ist.
Galzmarschen, heißen die Teiche oder Sumpfe, inwelchen das Meerwaffer gelassen wird, woraus mandas Baysalz bereitet; s. Th. 182, S. 216 u. f- >
Salzmasse, wird das auf Haufen geworfene Satzin den Magazinen genannt.
Salzmäste, s. Salzfaß.
Sah-