Salzwerks-Verwaltung. 119
kn. der Nähe sind. Es ist daher auf solchen Salz-werken, welche in einiger Entfernung von Ortschaf-ten liegen, eine der ersten Nothwendigkeiten, daß siemit einer guten FeuersprüHe versehen werden. Was-serbehälter an schicklichen Orten zu diesem Behuf an-zulegen hat um so weniger Schwierigkeit, weil oh-nehin kein Salzwerk ohne Wasser zur Treibung derMaschinen bestehen kann, also solches in der Nahehaben muß.
Ein Salzwerk, das einmal im Gange ist, istals ein steter HandlungöplaH zu betrachten, wo baldgroße, bald kleine Salzabkaufer, bald Holzfuhrleute,welche Sali eintauschen, sich einsinken, der andernvielen Arbeiter, Handwerksleute und Tagelöhner nichtzu gedenken. Allen diesen Leuten muß man, so vielals möglich, die nöthige Bequemlichkeit auf einemSalzwerke verschaffen, damit sie für ihr .Geld dasnöthige Getränk ic., das sie nicht bei sich führen, erhal-ten können. Es erfordert daher auf einem von an-deren Ortschaften entlegenen Salzwerke die Noth-wendigkeit, daß eine besondere Gasthalkerey angelegtwerde. Verlohnt es sich lischt der Kosten, daß derLandesherr einen besonderen Wirth darauf hält, soist der beste Ausweg, daß er Einem von den Salz-werks-Osficianten die freie Gasthalterey überläßt, undihm solche, als einen Theil seiner Besoldung anweiset.
Was nundie Rechnungsführung aufSalz-werken anbetrifft, so will ich hier erst einige Formularevon Rechnungsbelegen zur Jahresrechnung desSalz-rentmeisters anführen. Formulare zu qllenRechnungs-belegen zu geben, würde hier sehr überflüssig sey»;auch weicht' in dieser Hinsicht die beigefügte Rech-nung»«Einrichtung eines Salzwerkes von dereines andern ab. Man würde also nach diesen hier" folgenden Entwürfen eine ungefähre Norm haben,wie man auf Salzwerken mit den Rechnungssachenverfährt.
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