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Hundert und fünf und dreissigster Theil, welcher die Artikel Salyquellenanyeige bis Samzde enth
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Sammlung (Bücher H.' 57z

breit ist, und mit zwanzig Fenstern erleuchtet wird;er ist in zwölf offene Kabinetts auf beiden Seiten ab-getheilt; dann sind noch fechs, theils größere, theilskleinere Zimmer der Bibliothek beigefügt worden.Die Gesetze für alle, die von dieser Bibliothek Ge-brauch machen wollen, sind in LateimscherrSpracheabgefaßt. Die Abtheilungen der Bücher folgen sich ^nach folgender Ordnung. -

I. Gottesgelahrheit.

1) Die Bibeln, sowohl die Polyglotten, alSdie in einzelnen Grund« und andern Sprachen ge-druckten Bücher des alten und neuen Testaments.

2) Die Kirchenvater, theils in allgemeinenSammlungen (Üibliotk. patrum), theils in einzel-nen, sowohl ältern, Basier rc., als neuern, Pariser,Italienischen rc. Ausgaben. Man findet hier nochbesonders: k.»elarttü kmmiaui Opus cls äivirii»IristNutiombus s<1v6r8us Lerrtes. kn Lllona-steric) sublaesnsi und klieron^mi Lpistolas,^lotzunti-rs, 1470. kol., auf Pergament.

3 ) Die Ausleger der heiligen Schrift, z. B.Calmet, die (üriticn äscri See.

4 ) Die dogmatischen Schriftsteller.

5 ) Die polemischen Schriftsteller. In dieserAbtheilung zeichnet sich das prächtige Werk vonBernad Ricard'S Grabstichel: l.es Lererno-nies er (^outumss relitzieuses, 6t 1e» suxetsti-rions in n Foliobänden aus.

6) Theologische Moral.

7) Die Homilien und Predigten.

II. und kll. Rechtswissenschaft.

Die Gesetzsammlungen Deutschlands und Frank-reichs, so wie i) die Schriftsteller vom Civil-, 2) ka-nonischen, 3 ) Staats-, 4) Lehn-, 5 ) Peinlichen-,

6) Kriegs-, 7) Provinzial- und statutarischen Rechts.

L) Was zur praktischen und gerichtlichen Jurispru-denz