Band 
Hundert und zwei und fünfzigster Theil, welcher die Artikel Sege bis Seihezeug enthält.
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Seide und Seidenbau. 299

wird. Wenn nebenbei noch eine Belohnung besondersausgesprochen ist, dann muß einleuchtend die Ermunte,rung zu diesem Gewerbe sich immermehr verbreiten. InBayern glaubte die Deputation des Seidenbaues diePrämie mit dem Preise vereinigen zu müssen; und setzteam 6 ren September ig2Z fest, daß die Deputation fürjedes eingeschickte Pfund Cocons, wenn sie gelobtet, ta»delfrei und tauglich sind, einen Gulden bezahlt; jedochmuß ein obrigkeitliches Zeugniß beiliegen, daß sie vondem Einsender durch die in der Gegend vorhandenenMaulbeerbaume selbst, also ganz im Jnlande gezogen'wurden. Für die eingeschickten Cocons pom Jahre rgaZan bis iZ2Z hat die Deputation die daraus hervorgegau-genen Fabrikate, als Bänder, Stoffe rc. auf ihre Kostenbesinnen, und jedem Einsender nach Verhältniß ein Ge-schenk damit gemacht- Es versteht sich, daß wer seineCocons nicht einsenden, sondern für sich behalten undverkaufen oder verarbeiten will, dieses in seinem freienWillen steht. Die Maaßregel der Deputation zielt nurdahin, jedem Seidenzieher sogleich einen sicheren Absatz —-Geld für sein Produkt, zu verschaffen, weil dieses eineHauptermnnterung für eine jede Produktion ist. Läug-nen läßt sich nicht, daß die Deputation anfangs dieCocons nicht um denselben Preis an die Seidenfahri-kanten ansetzen kann, besonders wenn diese noch man-geln. Sie bringt daher anfangs ein kleines Opfer, undzahlt darauf, was der Fabrikant weniger xr. PfundCocons giebt, ksnterdessen ist damit die; schon bemerktePrämie verbunden, und es geht daraus zugleich diesichere Aussicht hervor, daß, wenn einmal ein zureichen-der Markt von Cocons besteht, bald mehrere Seidcnfa-brikanten sich ansässig machen werden, mithin beim Ver-kauf der Cocons eine Concurrenz entsteht, wo dann vpnselbst eine Steigung der Waare eintritt, In wenigenJahrxn braucht dann die Deputation die Cocons garnicht mehr an sich zu bringen, sondern sie dem freienVerkaufe zu überlassen, indem jetzt der Absatz von selbstgesichert und das ganze Seidengewerbe in volle Thätig-keit gesetzt ist.

Was den Schutz, den die Regierungen dem Seiden-bau zu gewähren haben, anbetrifft, so besteht diesex