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Hundert und acht und dreissigster Theil, welcher die Artikel Säure bis Schaf und Schafzucht enthält.
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Schacht. 403

vier und zwanzig Stunden in einem Schachte, ei-nem Stollen, oder einer Strecke nur in einem Drit-tel arbeiten laßt, so sagt man: der. Schacht,der Stollen oder die Strecke sei mit einem,mit zwei oder mit drei Dritteln belegt, wenn manin zwei oder in drei Dritteln arbeiten läßt. Zu-weilen, und besonders bei Schieferwerken, wo derBergmann acht Stunden in der Grube arbeiten,zwei Stunden Haspel ziehen und Noch zwei Stun-den an den Schiefern rein machen muß, theilt manvier und zwanzig Stunden nur in zwei gleicheTheile oder in zwei Schichten ein, und diese nenntman zwölfständige, statt dessen, daß jene achtstündigeSchichten heißen; zuweilen nennt man aber auchdie ersten Kuxschichten.

Wenn bei einer Arbeit sehr starke Wasser sindoder durch Triebsand und den alten Mann gefahrenwerden muß, oder auch vor einer Arbeit sehr bös?Wetter einfallen, so theilt man vier und.zwanzigStunden in sechs oder in vier gleiche Theile undmacht also nur vier- Und sechsstündige Schichten,damit die Bergleute in den erstem Fällen um destoemsiger und anhaltender arbeiten mögen; in demletzteren Falle und bei bösem Wetter aber eine solcheArbeit eine Schicht um die andere stehen gelassenwerden kann. Der Lohn der Arbeiter ist nach demPreise der Lebensrnittel sehr verschieden, doch meistin den Ländern, wo Bergbau getrieben.wird, so groß,wie der Lohn der gemeinen Tagelöhner, die ihreArbeit nicht ordentlich lernen und weit weniger Leib-und Lebensgefahr ausstehen müssen. Eine ungefähreNorm in Hinsicht des Arbeitslohnes der verschiede-nen Handwerker mögen die Bergwerke jn Hessenabgeben, man wird wenigstens daraus ersehen, wieer, nämlich der Lohn, sich bei den verschiedenenArbeiten zu einander verhalte Einem Geding-,