Band 
Hundert und drei und vierzigster Theil, welcher die Artikel Schiffbaukunst bis Schifffahrt enthält.
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436 Schiffbrücke.

Sündhaftigkeit des Feindes ab. Ein vom Feindeverfolgtes Detachement, das sich über eine Brückezurückziehen will, muß vorzüglich Behutsamkeitgebrauchen. Von mehreren Arten, wie dieses be-werkstelliget werden kann, soll hier eine Probeangeführt werden. Es sollen auf jedem FlügelDragoner stehen, die in vier Trupp vertheilt sind.Die Infanterie sei in zwölf Trupp abgetheilt, sodaß immer vier Trupp von einer Distance zurandern aufgestellt stehen. Die Dragoner gehenTruppweise auf einem Flügel um den andern ab,passiren die Brücke, sitzen üb und stellen sich jen-seits des Flusses nahe der Brücke auf; ihrePferde werden von den übrigen, die weiter imHinterhalt postirt sind, gehalten. Hieraufmarschie-ren die vier Trupp Infanterie wechselsweisc überdie Brücke und stellen sich neben die abgesessenenDragoner näher zur Brücke, zuletzt passiren auchdie übrigen Dragoner die Brücke. Wenn Allesjenseits angekommen ist, so bleibt man in diesetStellung und wartet den Rückzug des Feindesab. Findet man es für gut, so wirft man danndie Brücke, wenn sie von Holz ist, ab, oder läßtein Paar Trupp Dragoner, Husaren oderJäger dabeihalten und des Feindes Marsch beobachten. Kehrter in einiger Zeit nicht zurück, so wild er unSnicht mehr erreichen und die Dragoner rc. möge"dann folgen.

Wenn ein großes Corps oder eine ganzeim Angesicht des Feindes über Brücken vorrückensoll, so wird vorausgesetzt, daß für geräumigBrückenschanzen gesorgt ist, welche Schanzen auRedouten bestehen mögen. Die Armee rückt, wendrei Brücken geschlagen worden, in dreian, wovon die mittelste aus Infanterie und tt-lillerie, die beiden äußersten aus Cavalleris un