Band 
Hundert und sechs und funfzigster Theil, welcher die Artikel Sonntag bis Speckstein enthält.
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88 Souveränität.

nach dem jetzigen Cours aber ungefähr 7 Rkhlr.75 Kreuzer; nach Hamburger Geld 21 bis 21^ Mark,und nach Holländischem Gelde 15 Gulden wenigeroder mehr gilt. Man hat auch halbe SouverainS,die sich im Werthe nach dem Verhältniß des Ganzenverhalten.

Souveränität, Fr. 8onv6rrün6lv, die höchste undunumschränkte herrschaftliche Gewalt, welche keineandere Herrschaft als Gott über sich erkennt.- Kaiserund Könige, so wie überhaupt alle Fürsten, welcheihr Land von Niemanden zur Lehen tragen, oder vonihren Unterthanen an keine Constitution oder sonst einBedingniß, welches ihre Gewalt beschränkt, gekun-den sind. Die beschränkte Bedeutung des WortesSouverain gilt jedoch nicht immer, sondern manbelegt auch Fürsten mit diesem Namen, die Vasallensind, und keine unbegränzte Gewalt haben. S. auchdie Art. Monarch und Monarchie, Th. 93,S.102 u. f., und Regierung und RegierungS-form, Th. 121, S. 57b und 577 u. f. Da indem zuletzt genannten Artikel, so viel über reprä-sentative oder gemischte Regierungsformen ge-sagt worden, und in dem ersten, der Monarchie,diese nach den neuesten Grundsätzen ist beleuchtet wor-den, so will ich hier nur einige Auszüge aus einemalten Werke aus dem Ibten Jahrhunderte, über dieHerrschaft der Regenten und ihre Pflichten,mittheilen, welches sehr viel gesunden, schlichtenMenschen. Verstand, eine gute Dosis, reine, unver-fälschte Welt- und Menschenkenntnis, und eine sooffene Geradheit enthält, welches Alles beweiset,mit welcher Freimüthigkeit und Offenheit, wenn auchmitunter derb und grob, man ehemals zu reden ge-wohnt war, statt daß sich jetzt Alles mit gleisnerischerFeinheit hinter der Larve oder Maske der Heucheleiverbirgt, ganz anders redet, als denkt, und ganz an-