Band 
Hundert fünf und sechzigster Theil welcher die Artikel Staatsschuld bis Staatsverwaltung enthält.
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Staatsschuld.

Wasser angefüllten Teich vorzustellen, welcher, wennman auch noch so viel an einer Seite herausschöpft,doch immer eine ebene Oberfläche behält; denn sonstkönnten sie nicht behaupten, daß das Geld, welchesvon einer Seite aus dem Lande gehe, im Augenblickevon der andern Seite wieder hereinkomme. Diesesmag wohl zuweilen der Fall seyn, jedoch nicht immer;denn es gehen oft Jahre darüber hin, ehe eine plötzlichfortgegangene Summe ersetzt werden kann." — Be-sonders wichtig ist es auch auf die Kolonialwaarenund fremde Manufaktur- und Fabrikwaaren zu sehen,damit dafür nicht mehr Geld aus dem Lande gehet,als durch die eigenen ausgeführten Produkte wiedereingebracht wird, weil das Land dadurch oft großeSummen verliert, die sogleich nicht wieder anders ersehtwerden können, als durch Anleihen, damit das Geldin der Zirkulation nicht fehle. — Durch schlechteFinanzoperationen wird man gleichfalls zu An-leihen gezwungen, wie dieses in Frankreich, besonders' unter der Regierung König Ludwigs des Sech-zehnten geschehen ist, indem man, um alte Schuldenund das jährliche D-sicir zu decken, immer wiederneue Anleihen eröffnete, und zuletzt Schulden aufSchulden häufte; s. unter Staat, Th. 162, S. 534u. f. Die schlechten Finanzoperationen bestehen haupt-sächlich darin, daß man einen durch eine schlechteStaakSwirthschaft zerrütteten Staat, durch verschie-dene künstliche Mittel, welche in allerlei Abgaben oderSteuern, Zöllen rc. bestehen, und dann in Anleihen,wieder zu retten oder doch ausrecht zu erhalten sucht.Selten bieten dergleichen Mittel einen günstigen Er-folg dar, der nur durch die höchste Sparsamkeit, durchEinschränkungen in manchen Staatözweigen, sowohlim Civil-als Mtlitairfache, erlangt werben kann, wennnämlich die Finanzen eines Staats so zerrüttet sind,daß man zu dem Acußersten seine Zuflucht nehmen