Band 
Hundert fünf und sechzigster Theil welcher die Artikel Staatsschuld bis Staatsverwaltung enthält.
Seite
94
JPEG-Download
 

94

Staatsschuld.

Anleihe, welche in Holland nicht zu Stande gebrachtwerden konnte, übernommen. Nach einem Berichteaus dem Brittischen Courier vom 13ten November1830, betrug die alte Holländische Schuld vor derVereinigung mit Belgien 575,350,644 Gulden oder47,945,000 Pfd. St., mit einem jährlichen Zinsen,betrag von 1,198,480 Pfd. St.; die alte BelgischeSchuld dagegen 41,590,034 Gulden oder 3,429,000Pfd. St., mit einem jährlichen Zinsenbekrag von87,480 Pfd. Sterl. Die gemeinschaftliche Schuld,seit der Vereinigung Hollands mit Belgien, betrüg167,670,000 Fl. oder 13,972,500 Pfd. Sterl., miteinem Zinsenbetrage von 349,230 Pfd. St. Außerdiesen besteht eine 4^ prozenrige Syndikatsschuld von110,000,000 Fl. oder 7,950,600 Pfd. St., welcheebenfalls seit der Vereinigung entstanden ist; dannauch noch eine 2^ prozentigeSchuld von 60,000,000Fl. oder 1,500,000 Pfd. St. Im Jahre 1817 warein Deficit von 6^ Millionen Guld., welches durchdas Budget 1818 gedeckt werden sollte, worüber mansich aber erst in der Sitzung der Generalstaaken nichtvereinigen konnte. Der König erließ daher am 24.December eine Ordonnanz, nach welcher die Erhe-bung der durch das Gesetz vom 23sten Deccmb. 1816bestimmten Abgaben noch bis zur Abfassung des neuenFinanzgesetzes, welches 1818 erschien, verlängertwurde. In dem Vudgete von 1819 betrugen dieStaatSauSgaben 72,703,144 Fl.; sie waren gegendas vorhergehende Jahr um 1,300,000 Fl. vermin-dert worden. Nach dem Budgete von 1820 sind dieordentlichen Ausgaben auf zehn Jahre, auf jedes Jahr59,875,652, und die außerordentlichen, bloß auf dasgedachte Jahr, auf 21,314,381 Fl. bestimmt oderfestgesetzt worden. Darunter beträgt die Civillisie2,600,000 Fl., das Finanzdepartement, mit den In-teressen der Staatsschulden, 37,801,861 Fl.; dieMa-