Staatsverbrechen.
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und Kachowsky; die übrigen Verschwörer, wieder Oberst Butatoff, Jacubowitsch, der In.tendant JuschnewSki, der Fürst TrubeHkoiund viele Andere wurden nach Sibirien verbannt. Dieverführten Garde-Regimenter wurden nach drm Kau«kasus geschickt, um die dortigen Bergvölker zu be-kämpfen. Die Verbannung nach Sibirien kam biszur Regierung der Kaiserin Katharina der Zwei-ten sehr häufig bei hohen (Staatsbeamten, sowohl imCivil- als Mlitairdiensie, wegen Staatsverbrechen vor,welches theils in dem schnellen Regentenwechsel lag,indem zwischen Peter dem Großen und der ge«nannten Kaiserin in einem Zeitraume von siebenund-dreißig Jahren (von 1725—1762) sechs Herrschersich auf dem Throne folgten, wobei mancherlei Maschi-nalionen unter den hohen Hof- und Staatsbeamtenvorkamen, die dann immer dergleichen Strafen zurFolge hatten, theils auch in andern Kabalen undIntriguen, welche der Neid schuf, und wodurchgleichfalls Dienstvergehungen aufgefunden wurden,die immer solche Bestrafungen nach sich zogen. Seitder Regierung der Kaiserin Katharina bis auf dieneuesteZeit sind dergleichen Verbannungen nicht so oftvorgekommen, wenigstens nicht so schnell hintereinan-der. Auch waren die Verbannungen bei Vielen nichtvon langer Dauer, indem die Verbannten bei jedemRegenkenmechsel wieder begnadiget, zurückberufen undgrößtentheilö in ihre Aemter wieder eingeseht wurden.Die eigentliche Reform zu Gunsten der Staatsver-brecher geht von dem Kaiser Peter dem Drittenaus; denn beim Antritte seiner Regierung waren dieSkaatsgefäugnisse und der Verbannungsort Sibirienmit Gefangenen von Stande, den Opfern der Mini-ster der Kaiserin Elisabeth, angefüllt. Der Kaiserverbesserte sogleich diese Ungerechtigkeiten, der berühmteMünich wurde wieder zurückgerufen und in seine