Band 
Hundert fünf und sechzigster Theil welcher die Artikel Staatsschuld bis Staatsverwaltung enthält.
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Staatsverbrecher. 63S

viele Staatsverbrecher auszuweisen, als die neueste, sodaß man jetzt mit dem Prädikate Staatsverbre-cher so vertraut geworden ist, als mit den Billionenund Millionen der Staatsschulden, vor denen manehemals, wegen ihrer Seltenheit, großen Respekthatte. Die jetzige Zeit ist aber reich an Allem; sie hatund giebt Alles imUeberfluß, so daß die lange Periodedes Staunens, Bewunderns und der Furcht, derGleichgültigkeit und dem Nichtachten Platz gemachthat. Man betrachtet jetzt dergleichen Vorfälle als er.was ganz Alltägliches, als sey es eine Eigenthümlich«keil der neuesten Zeit, und wahrlich, da man immervon Verschwörungen, Aufruhr, MajestäkSverbre«chen rc., von Entdeckung, Verfolgung undVerhaftungder Staatsverbrecher hört, so muß man auch zuletztdiese Auswüchse der Zeit mit Gleichgültigkeit becrach.ken, ja sie als Uebel ansehen, die zu einem kräftigernund bessern Gedeihen der Staaten, die damit behaftetsind, führen müssen, da sie die Regierungen die Mit.tel kennen lehren, wie sie dergleichen Uebeln kräftig be.gegnen oder entgegen wirken können, und welcherVerbesserungen der Staat bedarf, um seine Existenzauf die Folge zu sichern. — Wenige Staatsverbrechersind ihrem Loose: Hinrichtung, Verbannung oder Ge«fängniß, entgangen, obgleich die meisten sich durch dieFlucht oder durch Verbergung diesem Lohne zu enkzie«hen suchten, viele aber auch durch die Polizey unver-hofft aufgehoben wurden; allein selten sind die Fälle,wo sich Staatsverbrecher selbst stellten, und noch selte«ner, wo sie bei ihrer Selbstsiellung auch noch eine edleThat ausübten. Hier mag zum Beschluß dieses Ar«tikels noch ein solcher Fall stehen.

Der Oberst Cvningbam, der sich im verrvkche-nen achtzehnten Jahrhunderte in Irland, seinem Va-tertande, durch Anstiftung verschiedener, der Regierungnachthei'liger Meutereyen in Ansehen gesetzt hatte, und