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Hundert sechs und sechzigster Theil, welcher d. Art. Staatsverwaltung bis Staatswirthschaft enth.
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Staatswirthschaft. 465

ab: Die Goldplätter, welche den runden Golddrakh zuLahn machen, das heißt, breit und flach. — Von derTuchfabrikation hangen ab: die Walker (Walk-mühle), Tuchscheerer und Decateurs oder Tuchpresser.

— Von den Lichtziehern sind abhängig: dieLichtformengießer; von den Kammmachern: dieKammgarnirec und Polirer; von der Mahlkunst,außer dem Müller, die Mühlenbauer. — Wachs«fabrikationözweige, außer der Wachsbleicherey:Wachslicht- und Wachsstockgießerey und Zieherey,Wachsfackel, und SiegelwachSfabrikation, Wachstuch-fabrikation; Kunstzweig: Wachsbossiren. —ZurPolirkunst gehören: die Gold,, Silber,, Stahl-,Horn- und Möbelpolirer; Nebenzweige: Bohneroder Frotteurs. — Zur Gravirkunst gehören: dieSilber-, Wappen-, Schrift- und Notenstecher, dieSteinschneider. — Zur Lithographirkunst gehö-re»»: die Skeinzrichner und Sleinaher und Drucker.

— Gewerbe, welche zur Schiffbaukunst undSchifffahrt gehören: Schiffbauer, Segeltuch-macher, Segelmacher, Seiler, Ankerschmide. —Handwerke und Künste, welche sich nicht leichtunter ein bestimmtes Wirthschafte- oder Lebens-Ver,hältniß, oder eine bestimmte Gewerbörubrik bringenlassen, theils weil sie mehr allein stehen oder mehrerenGewerben angehören, theils auch mit andern Gewer-ben ähnlicher Art in neuester Zeit zusammen gebrachtworden sind. Hierher gehören die Zeilenhauer, Ma-schinenbauer, Rothgießer, Cymbelgießer, die Amboß-,Bohr-, Ahlen-, Ketten,, Säge-, Nagel-, Zirkel- undSchnallenschmide; die Waagen- und Gewichtmacher,Brückenwaagen« und Windenmacher; die Laubsägen-,Schellen-, Fingerhut-, Clausur-, Hechel-, Paternoster-,Brillen-, Drahtstift-, Federbufch- und Haarbusch',Futteral-, Epauletten-, Blasebalg-, Pfeiffenschlauch-,Spritzenschlauch-, Papierformen- und Blattmacher;

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