234
Tischgeld. Tischgenoß.
aus, die mit wenigen Worten das aussprechen, was wirdem Schöpfer für unsereErhaltung durch Speisen schul-den, wodurch zugleich die Jugend und das Gesinde aufdie Wohlthaten des Schöpfers aufmerksam gemachtwerden, wofür das Gebet besonders bestimmt ist, daman von gebildeten Erwachsenen schon diese Gefühleim Stillen erwartet, die man hier laut aussprechen muß.Deshalb findet man auch, daß in neuerer Zeit dieTisch-gchete bei Erwachsenen in Familien und anGesellschafts-tischen größtentheils wegfallen, weil hier diese Hinwei-sung auf die Wohlthaten des Höchsten, die uns zugute kommen, nicht zu erinnern nöthig sind.
Tischgeld, Tischgclder, doch nur von mehreren Sum-men, dasjenige Geld. welches man für den Tisch, dasbeißt, die gewöhnliche Kost oder die gewöhnliche Spei-sung bezahlt, das Kostgeld. Hohe Staatsbeamte er-halten in einigen Staaten, außer ihrem Gehalte, nochTischgelder, wofür sie bei besonderen Gelegenheiten,zurZeit des Karnavals rc., Asfembleen und andere Fest.lichkeiten zu veranstalten haben, auch hin und wiederausgezeichnete Fremde, fremde Gesandten, Konsule rc.zu Tische laden müssen. Auch bei hohen Militairperso-ncn findet dieses Statt, indem auch sie in Residenzstäd«ten Tischgelder erhalten, um Stabs-Osficiere rc. vonauswärtigen Garnisonen, die sich auf Urlaub bei ihnenmelden, zu Tische zu laden rc. Diese Tischgrlder sindalso hier bloß eine Entschädigung für dieAusgaben, diesie durch Tischeinladungen oder Dinös und Soupes zumachen gcnöthiget sind.
Lischgenoß, dieTischg en ossen, Personen, welche einesgemeinschaftlichen Tisches genießen oder gewöhnlich miteinander oder zusammen speisen, eigentlich in Beziehungauf sich selbst; im gemeinen Leben auch Tischgesell.Oft auch in Beziehung auf diejenige Person, welche denTisch hält, für Tischgänger. Jemandes Tisch-genoß seyn. Das gewöhnliche Tischbursch wird