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Titul und Titulatur.
Als man noch schrieb dem Edlen und Besten,
War noch etwas beim Edelmann zum Besten.
Als es hieß, dem Edlen und Frommen,
War noch etwas beim Edelmann zu bekommen.
Nun es aber heißt Ew. Wohlgebohren,
Nun ist Hopfen und Malz verlohren.
An eine adeliche Dame schrieb man um diese Zeit: DerEdlen und Ehrentugendrcichen. Bon 1615 bis 1625:Dem Edlen, Gestrengen und Ehrenvesten Erbsaffen zuN. — Die Gemahlin hieß die Edle Ehr- und Tugend,same Eheliche Hausfrau. — 1630. Dem Wohlcdlcn,Gestrengen und Besten. — Eine adeliche Tochter nannteman: die Wohledle, viel Ehren- und Tugendreiche Jung-fer. Der Gemahlin gab man aber noch das Prädikat einerDieltugendsahmcn Ehelichen Hausfrau. —1653: DemHochedlcu, Gestrengen und Besten. 1654: Dem Wohl-cdelgebohrnen Gestrengen und Besten, insonders hochge-ehrten Herren.—1655: DemHochwohlgebohrnen, Ge-strengen, Best- und Mannhaften Junkherr N. N. MeinenGroßgünstigenJunkherr.—1668: DemHochedelgebohr-nen und Gestrengen und Besten Junkherr. Die Gemah-lin desselben nannte man eine Ehelichste.—1675: DemHochedelgebohrncnGestrcngen und Groß-Mann-DestrnJunkherr. Meinen Hochgeehrten und geneigten Herren.— 1679: Dem Wohlgebohrnen, Hochgeehrten Herrn.Ew. unter-dienstwilligster. Obgleich auch die Suppli-kanten ihre Patronen schon einige Zeit vorher so nann-ten. Eine adeliche Tochter, oder eine unverheirathcteFrauensperson heißt seitdem Fräulein, welcheBcncnnung,wie schon oben bemerkt worden, nur denFürstlichenTöch-tern zukam, und weshalb die Prinzessinnensteuer in denalten Urkunden und Landtags-Abschieden die Frau-leinstcucr genannt wird. — Im Jahre 1705 beka-men die Adeliche«, welche in Bedienungen standen, dasHochwohlgeborene und Gestrenge; dahingegen diejeni-gen, welche auf dem Lande lebten, sich noch mit dem