Titular-Bischof. Titulaturordnung. 351
bloße Titel, die zwar an Beamte ertheilt werden, dieaber andere Aemter bekleiden, z. B. bei der Registratur,Kalknlatur, Kanzley. Kasse rc., stehen, so hat man aberauch jetzt Titel eingeführt, die mehr zu diesem Postenpassen, sich wirklich mit den Funktionen verbinden, wiez.D. Registraturrath oder Kanzlcyrath, Kalculatur- oderRechnungsralh rc. rc. So giebt es Titulatur«Bischöfe, welche sich von den wirklichen Bischöfenunterscheiden. Man kann auch viele Titularen alsPfründner betrachten,die zwar das Einkommen ziehen,aber nicht das Amt verwalten, sondern dazu ihre Sub-stituten, Assistenten rc. haben, welche solches thun, unddafür von ihnen bezahlt werden. Derjenige, der alsobloß den Titel von einer Würde führt, wie z. B. vonder Rathswürde, aber nicht als Rath in der Session er«scheint, ist ein Titular rath. S. auch oben, unterTitel und Titulatur.
Titular-Bischof, s. unter Titular.
Titularbuch, Titulaturbuch, ein Buch, welches dieTitel der in den öffentlichen Aemtern eines Staates ste-henden Beamten enthält, also die mit Titeln versehenenPersonen, die im Staatsdienste stehen, ein Staats-adreßbuch, ein Adreßkalender. Auch ein Buch,worin alle Titel und Würden verzeichnet stehen, umsolche kennen zu lernen, und auch, um die richtigen Auf»schriften auf Briefe und andere Schreiben zu machen,und auch die Ehrentitel in der Anrede rc. Man findetdergleichen Anhänge auch bei den Briefstellern.
Titularrath, s. unter Titular.
Titulatur, der Inbegriff der Standes', Ehren- und Amts-titel, in Beziehung auf diejenige Person, die mit einerdieser Würden bekleidet ist, die einen Standes- oder ei-nen Amtstitel hat, womit dann der Ehrentitel verbundenist. S. auch oben. unter Titel und Titulatur.
Titulaturordnung. die Ordnung nach den Titeln, wiesie sich nach den Standes- und Amtsverhältnissen im