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Tollhaus.
kommen, noch eher mit freiwilligen Arbeits- und Armen-häusern, aber nicht mit Zucht, und Befferungshäusern,Waisenhäusern und dergleichen Anstalten, welches sohäufig der Fall ist, wobei man aber den Zweck der An-stalten ganz verkennt, und nur den ökonomischen und ge-»verblichen Zweck im Auge hat. Selbst der Umbau einesalten Hauses ist nicht einmal zu empfehlen, es müßtedenn ein großes Gebäude, ein Schloß rc. seyn, welchesin einer angenehmen Gegend liegt, und dazu benutzt wer-den soll. Man hat oft das Pallastähnliche an derglei-chen Häusern oder Gebäuden getadelt, und gemeint: eskönne ganz schlicht, ein gewöhnliches bürgerliches Ge-bände seyn, welches dem Zwecke besser entsprechen würde,als ein glanzvolles, in welchem man doch nur das mensch-liche Elend gewahrte. Dieser Meinung ist wohl nichtbeizutreten, wenn die innere Einrichtung nur zweckmäßigist, und Alles erfüllt, was man von einem solchen Hauseerwarten darf. Der äußere Schmuck ist nur eine Zu-gabe, nur ein Ucberkleid, welches uns das Haus selbstangenehm machen soll, indem man durch ein schlechtesAeußere eine widrige Empfindung erhält; denn wenn dieinnere Einrichtung ganz dem Zwecke gemäß ist, wasschadet denn das Aeußere dem Innern, wenn man dabeinoch einen angenehmen Eindruck durch eine schöne Bau-art erhält, und dieses durch nicht bedeutende Mehrko-sten beim Neubaue des Gebäudes. Erhält man einSchloß oder einen Pallast zu einem solchen Gebäude,so wird man doch die äußere Form nicht ändern, undderselben das Ansehen eines Armen- oder Krankenhau-ses geben wollen, also gleichsam einen ärmlichen An-strich. Auch die Wohlthätigkeit kann mit einer gewissenWohlhabenheit hervortreten, ohne die Bescheidenheit zuverletzen, die sie birgt. — Zu der Zweckmäßigkeit einesIrrenhauses, gehören, außer den Arbeits-, Erholung«-,Eß- rc. Sälen, die Kirche (wenn man diese nämlich fürnothwendig findet, und nicht die Stadt oder ein Dorf