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Ueberbetl. Ueberbieten.
nur langsam, mit zunehmendem Alter aber von selbst,geschieht. Aber die ^vi-wsteatttinia, welche darinbesteht, daß man die Knochenhaut über dem Ueber-beine mindestens so viel spaltet, daß dieselbe nichtmehr gespannt ist, nützt dann auch nichts mehr. Ueber-beine, die an verschiedenen anderen Knochen des Kör-pers vorhanden find, und eine schmale Grundflächehaben, kann man, wenn sie zu sichtbar hervortreten,und hindern, ohne Gefahr mit scharfen Instrumenten(Sägen, Meißeln) fortnehmenundleichtheilen(Dic-terichs Handbuch derVeterinair-Chirurgie, 5te Auf-lage. Berlin, 1841, S. 338 u. f.)
Ueberbetc, s. Deckbett. Th. 9, S. 28.
Ueberbieten, ein Zeitwort: 1) Jemanden über-bieten, mehr bieten als er. — 2) Sich über-bieten, mehr bieten, als man wollte, oder alsman ohne Schaden geben kann. Das Ueberbietenkommt nur aus Märkten und Auktionen vor. Aufden Ersteren ist es eigentlich nicht erlaubt, wennJemand im Handel wegen einer gewissen Waaresteht, und schon ein Gebot darauf gemacht hat, daßer überboten wird, erst dann kann ein Anderermehr bieten, wenn er den Handel fallen läßt, ganzdavon abgeht. ES handelt z. B. Jemand um einenFisch oder ein Gericht Fische auf dem Fischmarkte,und thut darauf ein Gebot, so ist es Einem, derdabei steht, nicht erlaubt, darüber zu bieten, sonderner muß erst abwarten, ob der Handel zu Standekommt, oder nicht; nur erst dann, wenn Käuferund Verkäufer nicht einig werden können, und derErstere abgeht, kann er mehr bieten oder das vondem Verkäufer Verlangte geben. Nur der Fall istausgenommen, wenn Jemand gleich das Ganzenehmen will, z. B. den ganzen Rest Fische odereine andere Waare auf dem Gemüsemarkte, z. B.Bohnen, Schoten, Zwiebeln und andere Garten-