Band 
Hundert und zwei und neunzigster Theil, welcher die Artikel Typus bis Übersiedelung enthält.
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Uebergießen. UeSergriff.

Tischbein, Rösel, Cornelius, Begas, Hum-mel, Völker, Lesstng, Bendemann; Eho-dowieky, Romberg, Bollinger, Buchhorn,Volt, Eichenö; Unger, Gubitz, Unzelmann;Schinkel, Klenze; Gluck, Mozart, Betho-ven, Händel, Bach, Graun M- v. Weber,Meyerbeer, Mendelssohn Bartholdy rc. rc.als solche in den schönen Künsten: Bildhauerey, Ma-lerey, Kupferstecher-, Holzschneide- und Baukunst undin der Musik, angesehen; und so in allen andern Wissen-schaften und Künsten. — So erhält man ein Überge-wicht in Gesellschaften durch die Gabe derUnterhaltung,durch mancherlei Kunstfertigkeiten und Belustigungen rc.

Uebergießen, auf der ganzen Oberstäche begieße».So übergießt man Früchte mit Zucker, um sie zuÜberzuckern; so Formen mit einer flüssigen Materie,z. B. mit Gyps, um sie darin abzudrucken rc., s.Ueberguß.

Uebergießung, s. Ueberguß.

Uebergolden, mit dünn geschlagenem Golde, Mün-chen oder Goldblättchen, überziehen, wofür ver-golden üblicher ist, s. diesen Artikel.

Uebergriff, in den Rechten, wenn ein Unterrichterweiter gegangen ist, als sich seine Gerichtsbarkeiterstreckt, und dem Obergerichte eingegriffen hat. —Dann auch jede Anmaßung eines Rechtes, wozudie Befugniß fehlt. Wenn z. B. Brauherde, Back-öfen und andere Feuerstätten an des NachbarsMauer so nahe angelegt werden, daß diese Mauerdadurch Schaden leidet, oder der Rauch in desNachbars Haus kommen kann, da der Bauendewenigstens 1 Fuß breit von solcher Mauer abblei-ben muß. Oder wenn Jemand eine Cloake bei demNachbar so nahe anlegt, daß die Unreinigkeitcn dessenMauer oder Wand durchdrungen, oder der Regensolche in des Nachbars Grund oder Keller spülen