Haus-Nr-
u rkn n d e nb u ch
CLXXV
A m Stubenthor.rrii. Äußere Wachtstube. Fortification.
Iris. Gem. Stadt Wien. Maglst.
Im Münzgraben.irr.?. Wachtstube. Fortification.iriä. K. K. Münzhaus.
Am Glacis, zwischen dem Kä'rnthner- und Seilerstätterthor.12,5. K. K. Salpeter-Erzeugungs-Compagnie. Fortification.ari6. Joseph Prandler, SteinmetzhLtte. Fortification.
Außer b e m K ä r n t h n e r t h o r, an der steinernen Brücke.1217. Magistratische Gestatten - Aufsehers - Wohnung. Magist.Anmerkung. Die k. k. Staatsgebäude sind in der Regel wederbey einem G r u n d b u ch e als u n t e r t h ä n i g, noch beyder Landtafel als freye ständische Besitzungeneingetragen.
Wenn u n t e r t h ä n i g e Besitzungen zu öffentlichenGebäuden verwendet wurden, so kaufte die Staatsver-waltung gewöhnlich die Befreyung von Steuern und Lastenentweder für die Dauer dieser Verwendung oder für im-mer. Eben so haben zu verschiedenen Zeiten Private ihreRealitäten frey von Steuern und unterthänigen Lastenge-macht. In beyden Fällen erscheinen die Besitzungen, welcheursprünglich in einem Grundbuche als unterthänig inne la-gen, und zum Theil noch inne liegen, als Frey Häu-ser, wegen ihrer Befreyung von Steuern und Laste».
Bon diesen frey gekauften Freyhäufern unterscheiden sichdie st ä n d i sch e n Freyhäuser, welche als Dominicalgutim ständischen Cataster inne liegen < und als solche hierbesonders aufgeführt wurden.
II. Jahrg. Denkwürdigkeiten, 2. Bd. 2, u. 3 . Heft.
I,