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Im Convent publicirt, und ist sehr kurz und voll von Fehlern. Er-haltung der Anarchie und des Convenrsdespotismus ist ihr Haupt-zweck. Nach dem Lnumpfe der gemäßigten Partei (28. Jul. 17Y4)wurde sie ganz vergessen. und man setzte, auf Camdaceres Vorschlag(18. April 1715) eine Commission von eilf Cvnven:sdep»tirlen zurVerfertigung einer neuen fest. Der sehr durchdachte Entwurf dazuwurde dem Convent am 2z. Iun. vonBoiffy d'Anglas vorgelegt,»hielt allgemeinen Beifall, und am 2z. Sept. wurde prvclamirt,haß die neue Constiturion von dem Volke angenommen worden sev-Nach derselben waren alle Volksklaffen gleich; die Regierung wareine mit Aristokratie vermischte Demokratie, und die vom Volke ge-wählten Repräsentanten, der Zahl nach 750, theilten sich in denRath der Fünfhundert und den Raih der Allen. In jenem konntenallein Gesetze und alle der Gesetzgebenden Macht zukommende Verfü-gungen in Vorschlag gebracht werden, welche von der Versammlungder Alten idre Billigung erhalten mußten. Die Leitung des Ganzenund die ausübende Gewalt war einem Direct 0 ri 0 von fünf Perso-nen anvertraut. Nach der Rückkunft des Generals Booaparle ausLegppten im Jahr 1791 wurde diese Constitution umgestoßen undeine vierte eingeführt, und auch diese mußte der Monarchie weichen.Ueber diese vergl. man den Artikel Fr a n kreich und Rrv 0 luli 0 nvon Frankreich.
Cvnstruction,die Ausammensügung, der Bau, oder die An-ordnung der Theile eines Gebäudes oder Werkes; z. B. ein Wallvon sehr fester Constrvction. 2 » der Sprachlehre die Wortfügung,d. h. die Ordnung der Worte einer Rede, wie sie auf einander folgenmüssen. Construireo, errichten, aufbaue»; in der Sprachlehre:pick Wortfügung entwickeln; die Worte einer Rede zusammenstellen,wie sie in der Ordnung auf einander folgen müssen.
Consul, Titel einer eine Sraaiswurde bekleidenden Person,,) in der alten Römischen, 2) der neuen Französischen Republik, undz) in audern neueuropäischen Staaten.
^ Nachdem man in Rom die Könige vertrieben hatte ^ führte manr'me republikanische Verfassung ein, und stellte au die Spitze des denStaat verwaltenden Senats zwei, jährlich neu zu wähieude, Perso-nen, die den bescheidenen Titel Eonsnles d. i. Rachgeber, Bera-ther, führten. Um wahlfähig zu seyn, mußten sie in Rom gegen-w-ärrig sey» und das gzste Jahr zurückgelegt habe». Nur dreimalwach man von dieser letzten Maßregel ab. Durch den Willen des Volkse rstreckte sich ihre Gewalt auf folgende Puncte. Sie veranstaltetenkLenar», und Volksversammlungen, worin sie den Vorsitz führten,»lud vollzogen deren Beschlüsse, denn das Volk hatte sich die gesetzge-bende Gewalt errungen, und nur die ausübende war dem Senat ge-blieben. Im Kriege führten die Consilia das ausgeh-hene Heer au,sorgten für dessen Bedürfnisse und ernannten die Befehlshaber. Wasder Scaat in Gefahr, so war die Macht der Consulu unumschränkt,chenn dann konnten sie, ohne das Volk zu befragen, einzelnen Ma-gistraten uneingeschränkte Gewalt ertheilen. Sie gaben den auswär-rigen Gesandten Audienz, nahmen die Staatsbrirfe in Empfang,veranstalteten die Kriegserklärungen, hatten die Aufsicht über dieStaatskasse, die Provinzen und, vor Einsetzung derPrätoren, überdas ganze Gerichtswesen. Mit der Regierung und dem Vorsitz wech-selten die beiden Consuln monatlich, zuweilen täglich.. Ihrer Gewaltwar ihr Ansetzn angemessen. Nicht nur wurden die Gesetze und das