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nicht mehr auf dem Csntinent darf blicken lassen, der Handel desConcincnts aber sich nicht mehr auf die See naw Britannien und denübrigen Mittheilen hinüber wagen darf. Au keiner Zeit waren da-her wohl für den Handel so traurige Aussichten als letzt. WelcheFolgen die« für den Handel überhaupt, welche für den Conti»«,kund welche für England haben werde, das sind allerdings Fragenvon hoher Wichtigkeit, deren Beantwortung aber ichwerlrch vonuu« verlangt werden kann- Zweifelhaft kaun es indeß wohl mattseyn, daß England nichts unversucht lassen wird, wo es thunlick ist,Fäden wieder anzuknüpfen, und daß, so lange es »och unabhängigeStaaten in Europa gibt, manche derselben durch wechlelieitige Be-dürfnisse sich wieder an England anschließen werden. WaS indeß >a-polevn in diesem Fall zn thun entschlossen ist. kann, nach dem Be-richt des, Franz. Ministers der auswärtigen Angelegenheiten, nicktzweifelhaft seyn. Da sein Ausspruch zugleich bessimmk den Endzweckdes ConlinentalsystemS angibt; so wird er diese Darstellung zweck-mäßig schließen. „Schon steht England em, daß kein Heil mehrfür dasselbe übrig sey , als in der Rückkehr zur Gerechtigkeit und zuden Grundsätzen des Völkerrechts, und daß es nur dadmch wiedereinen Antheil an der Neutralität der Seehäfen erhalten kann, wennes die Hkeutralen ungestört bei der Neutralität ihrer AlnHge »äpk.Allein l»s dahin, und bis man die Cabinetödefehle wird zurückgenom-men , und hie Grundsätze des Utrecht« Friedens in Rücksicht derNeutralen in ihren vorigen Gang gebracht haben, müssen die Decretevon Berlin und Mailand gegen diejenigen Nationen in Ausübungerkalten werden, die ibre Flagge entnationelistren lasse». Wederdiese» noch Englands Waaren darf in die Seehäfen des ContinentSder Eingang gestattet werden. Man darf es nicht verhehlen , umohne Beeinträchtigung dieses große System aufreckt zu erhalten, istes nothwendig. daß Ew. Mai. jene mächtigen Mittel anwenden,die Ihr Reich darbietet, und bei Ihre» Unterthanen jenen Beistandfinden, den Sie nie vergebens vo» ihnen federten. Alle dispv -nibeln Streitkräfte Frankreichs müssen sich allenk-valben hinbegeben können, wo die Bri irische Flaggeoder die entnativnalisirten Flaggen, oder diejeni-gen, die vo» Vritkischen Kriegsschiffen convopirtwerden, zn landen versuchen möchten." Dieser Berichtist vom l2. März 1812'.
Conringent, das; derjenige Theil der Deutschen Reichsar-mee, den einzelne Reichsstände zu Rcichstriegen stellen mußten. DieAntheile emeS jeden richteten sich ehemals nach einem NeichSaesetzeKarls V- von 1521 (Reichsmatrikel), nachher aber in der Regel nachdem Rcicksschluß von lü8l, vermöge welche» die Armee, bei gewöhn-lichen Kriegen, 40000 Mann (12000 Reiter, 28000 Fußvölker)in sich begriff. Diese Anzahl ward das Einfache (»implum) genannt,stieg aber bei dringender Gefahr auf das Zweifache (<l»plun>. gcooo),und Dreifache (iriplum 120000). Aber im Französischen Kriege hatMan sogar das Fünffache (^uinruxluni 200000) ausgeschrieben,welches jedoch nicht ganz gestellt worden ist. Die Generäle bei demKontingent waren zur Hälfte katholisch »nd zur Hälfte protestantisch.Kleine Reichsstände gaben oft Geld statt der Mannschaft.
Conto, im Handel die Rechnung. ^ conro: auf Rechnung.^ vouro novo: auf neue Rechnung. Oomo » maia: Rechnungiur Häifte, auf Gewinn und Verlust. Oonw oon-m« oder con-