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Zweiter Band. Von Compass bis Fleury.
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ten, d. h. die von, Rathe zu eiuem gewissen Geschäft abgesendet oderabgeordnet werden. Deputation, die Abordnung; j. B. es isteine Deputaiion an den Fürsten beschlossen worden; dergleichen auchdie Gesammcheit der Abgeordnete» selbst; z. D. die Deputation istabgegangen und hat bei dem Fürsten geneigtes Gehör gefunden. D e-putatjonstage wurden diejenigen Versammlungen genennt,.wel-che die DcMirten der Ncicdsstände nebst den kaiserliche» Kvmmiffa-rien hielten, um über gewisse dks ganze Reich betreffende Gegenstän-de zu berathschlagen, die auf dem Reichstage nicht halten ausgemachtwerden könne». Der dabei gefaßte Schluß ward ein Deputativus-receß genannt nnd den Reichsabschicden gleich gcackret.

Deputati 0 nS - Haupkschlnß des Römisch-Deutschen Reich»wurde abgefaßt dn,2z. Febr. ,8vz. Die im siebenten Artikel desLüneviller Friedens bestimmte Entschädigung der Crbfursten, welchejm Revolutionskriege ihre Besilungen auf dem linken Nhewufer ver-loren harten, sollte zu Regensburg ansgemittclt werden, nnd es wur-de dazu eine außerordentliche Meichsdeputation aus acht Mitglieder»Niedergesetzt; aus dem Kurfürsten-Rathe: Kurmainz, Kurbeln»-'»,Kursechsen, Kurbrandenburg; aus dem Fnrstenrarbe: Vaiern, Wlt»kembcrg- Hoch- und Deutsch-Meister und Hessenkaffel. Dieser De-tmkakivn legte» am ig. Aug. 1802 der Französische Minister Lakvrest"»d hex Russische Minister von Klüpfel einen gemeinschaftlich geneh-migten allgemeinen Encschädigungsplan, etwas abgeändert den y.Der. 1802, als Resultat ihrer neuesten Instructlonen vor. Aus d>e-icm ging, in der fünfzigsten Sitzung der Deputation, ver Deputallons--vauplschlnß hervor, welcher, unter Verwahrung der kaiserlichen

uege neiitzuiigen des Deutichen Reichs blieben unveranveee,stenhäu,er erloschen, ein neues Fürstenthum entstand, »er KuMMt,d-cichserzkanzler, Metropolitan-Erzdischvff und Primas von Deutlch-land in der Person deö Freiherrn v. Dalberg, bisherigen Coadjntorsvon Mainz. Alle dadurch entstandenen Veränderungen hat Gasparktn einem eigenen Werke von 2. Bänden ausführlich dargestellt.

Dero», Generallicutenank in königl. Baierschen Diensten, roin-mandirte mit Auszeichnung 1800 das Baiersche Kontingent gegenFrankreich und ward in derselben Eigenschaft an der Spitze deg Bal-ersche» Hülfscorps gegen Oesterreich angestellt, das sich 1805 an diegroße Armee anschloß. Er befehligte unter dem Marschall Bcrnadotteund that sich hauptsächlich bei dem Gefecht von Lofers hervor, wo erdurch einen Pistolenschuß schwer verwundet wurde. >800 "mrre erdas Vaierische HülfScorps nach Schlesien, leitete einen Theil derOperationen des dasigen Fcldznges und zwang den iü- Januar 1807dw Festung Brieg zur Kaxirnlakion. Im Feldzuge i 8 oy komman-dwte er wieder ein Baiersches CorpS, und zwar gegen Tirol. CrM>g dann nach seinem Aurückzuge nach Salzburg und spater nachWtedes Abmarsch nach Linz. ^ . ..... ^

^ ,-D-rwisch, Derwysch, der; sa. ".Persischen, wörtlich: arm)der Türkei die Benennung gewisser Personen vom geistlichen

m!"?de, die nach gewissen Ordensregeln leben. Sie sind bet den

^Amcdanern eben das, was bei den Christen dre Mönche sind. Mit^e auch viele Thorheiten gemein haben. Sie suchen ihre»größten Ruhm in den Fasten und sonderbaren Ceremonien, nehmenein heiHges Ansehen an, und setzen sich oft durch Wein (der ewigen