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Zweiter Band. Von Compass bis Fleury.
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Menhangs). vLcitatoriuin, ein obrigkeitlicher Befehl, wodurcheiner «was zu thun erinnert wird.

Erclamation, der Ausruf. Das Crclamatiouszeichen(vignum «xcI«motioi>t»), ist das Ausrufuugszeichen ll). Erola-wiren, ausrufen-

Ercludiren, ausschließen; z. B. einen aus der Gesellschaft^"rclusion, die Ausschließung. Crclusiv oder erclusivisch,ausschließlich oder ausschließend; j-D. einerclusives Recht haben, d.h.e>n svlryes, das den rudern ausschließt, oder ein alleiniges. ES istunr erclusivisch verwilligr worden, d. b. mir ausschließlich. Lxvlu-mit Ausschluß; nicht mitgerechnet. Lxvluaiv, (,onc«nti»>:°>e ausschließende Wablstimme bei der Papstwadl- ES haben nämlich«er Denriaie und Französische Kaiser, so wie der Kdntg von Lp«-"len da« Recht, der der Papstwahl eine Lxeiu»iv»m zu geben, d. h.durch die m 6oi>cl»vs anwesende» Eardinale ihrer Nation eine«7«ahlkandidacen auszuschließen > oder gegen seine Wahl zu prvtr»iriren.

- Ercommunicativn, die Verbannung, der Kirchenbann; und^rconimu» iciren, in den Kirchenbann ihn», von der kirchlich»»Gemeinschaft ausschließen.

. Ercursioo, eine Streiferei, ein Abstecher, eine Abschweifung,-o» der Gelehrtensprache versteht man unter Ercursivu oder Lxcue-eine längere, ausführlichere Abhandlung über einzelne Stellenöd« Work« , die ein Ausleger den kürzern Anmerkungen und Er»«arnngcu dnfügt; im Grunde also, eine gelehrte Abschweifung.

«... Aecurion, die Ausführung, Vollziehung, Vollstreckung. I»o« Musik; «se Ausführung eines Tvnstucks, die gute over schlechteAU, wie es «ewielr oder gesungen wird; z. B. die Erecution der„Au ist gut ausgefallen. In der Rechtssprache: die Vollziehung deS„ Aeus; insbesondre die Vollstreckung der Leibes- und Lebensstrafedesgleichen auch der gerichtliche Zwang; z. B. Schulden>rch xrerEo» eintreiben, d. h- durch Zwangsmittel. Ereru»,,, ordnn»g, war in Dentschland dasjenige ReichSgesetz, in^f'chem vorgeschrieben wird» auf welche Art allgemeine Friedens»vn«" in bestrafen seyen. Crecutsren, ausführen. Erecntiv,.Muhend; z. B. die erecutive Gewalt, welche die Gesetze »oll-Mt, im Gegensatz der legislativen, welche die Gesetze gibt.„AMwer oder erecnrivischer Proceß: der aus einer klare» Urkundemim wird, um dem Kläger zu dem seiniaeii zu verhelfen. Lxo-d , der Vollzieher,^ Vollstrecker; z. B> «xseuror lear-monri»»Una- rnige, der die Obliegenheit hat, eine letzte Willensverord»tzz.!c,inr Vollziebiing zn bringen. Lx-v-ltori»Is,, (iir-r»») einte„^,/»"ugsbkfehl. h. i. ein Befehl des Richters an den Vernrtheil-onaä,..Eieunlgsten Leistung dessen, wozu er vervrtheilt ist, nntrrEr, "listen Zwangsmitteln, z. «. der Hülfe oder Auspfändung.buk<bw-*,l" sknchtlich eintreiben, zwangsmäßlg verfahren, (z.B.Schul«;ovn Soldaten) oder auch nur an die Entrichtung einesricht««;.- "M beigefügter Androhung erinnern. Spegu irer, Ge.braum/A" »der Soldaten, welche zu dergleichen Eintreibungen ge,werben.

de„ .j^/.Sesiren, erklären, auslegen, insbesondere die Bibel;

lläru». Zinn biblischer Stellen darstelle». Sregese, die Er-öje Bibel. Ereget, ein Gchriskausleger. Sregettk,

«usl-gung-kunst. Eregetisch, erklärend; z. B. «egetische

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