Band 
Sechster Band. M und N.
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677
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Neutralität ' 677

Säur? annimmt, Welche Vsgetabilien blau färbt. Diese Eigenschaf-ten-nehmen - »ach jener neue» Beimischung der alkalischen Auslösungab Und verschwinden z-uletzt- ganz: Setzen narr diese Beimischung zuder Soda fort, so nimmt die Mischung allniählig alkalische Eigen-Wften an, verwandelt blaue Degetabilien in grüne und bekommt«inen.urinartigen Geschmack. Diese Eigenschaften zeigen sich immerstärker," je größer die Quantität von Soda ist, mit welcher die Mi-schling, geschieht. Aus diesem ganzen Prozeß geht hervor, daß wennSchwefelsäure und Soda mit einander gemischt werden, die Eigen-schaften der einen Substanz, die der andern nach dem-Verhältnisseihtct-Quantität, überwiegen, und daß-wenn diese Verhältnisse völ-lig'ugleich sinb, beide Substanzen ihr« eigenthümlichen Eigenschaftenwechselseitig/zerstören oder die Sichtbärwerdung derselben verhin-dern/ - Wenn nun Substanzen auf diese Weise ihre eigenthümlichenEigenschaften'wechselseitig aufheben oder verbergen, so sagt man,stulß sie sich: nöutralisiren (bon r>entrinn, ksins von beiden).Dieses,'findet bei sehr vielen Körpern Statt, doch jzcigt es sich«m stärksten und wurde zuerst beobachtet an Erden, Säu-ren und Alkalien. Man vergleiche zum Beispiel den Artikel: Neu-tralsalz. Man hat das Wort neutralisiren zuweilen auch incholitifcher Bedeutung genommen, in welcher es mit Neutralität-zmammcnhängt und so viel bedeutet, als jemanden neutral machen.So sagt'nran,-eine gewisse Macht wolle eine andere in gewissen Strei-tigkeiten oder -Kriegen neutralisiren, oder in den Zustand der Par-teilosigöeit »ersetzen. '

Neutrali'täb-nennt man im Allgemeinen denjenigen Zustand,nicht sowohl des Gemüths als det äußern Verhältnisse, in welchemdie Verlautbarung des Urtheils über einengewiffen Gegenstand,sie mag nun durch Thätsn oder Worte-geschehen, zurückgehaltenwird^ -Man kann die strengste Neutralität' beobachten, und dochvon der Unparteilichkeit weit entfernt seyn; man kann aber auchvollkommen unparteiisch und doch nicht neutral seyn. Der Unpar-teiische kann es seinen Umständen, oder gar. der Pflicht gemäß sin-ösn, sich sflx tzi^ offenbar gerechte Sache zu erklären; der Neutralehingegen setzt sich vor, selbst zwischen dem Gerechten und dem Unge-rechten äußerlich nicht zu entscheiden. Im völkerrechtlichen Sinneversteht man darunter den Zustand eines Volkes, welches an demKriege zweier benachbarten Völker weder mittelbar »och unmittel-bar thätigen Antheil nimmt, sondern während des Krieges jener,über dessen Rechtmäßigkeit oder Unrechtmäßigkeit es äußerlich nichtentscheidet, seinen eignen Friedenszustand behauptet. Um diesen zubehaupten, muß ein solches Volk oft gegen die benachbarten krieg-führenden Völker eine drohende Stellung annehmen, um alle mögli-chen Angriffe des einen und andern im Rothfalle m>t Gewalt abzu-halten ; eine solche Neutralität heißt dann eine bewaffnete. Ausdem neutralen Zustand eines Volkes gegen zwei kriegführende ent-springen gewisse gegenseitige Rechte und Pflichten. Das hauptsäch-lichste derselben besteht i» Folgendem. Ein neutrales Volk darf ei-nem jeden der kriegführenden alles dasjenige leisten, was es ihindicht nothwendiger Wei-e in der Absicht leistet, um seine KräfteWen seinen Feind zu verstärken, folglich keine Lieferung von Truppen,Waffen, Munition u. s. w., oder darf wenigstens dem einen nicht«schlagen, was es dem andern bewilligt, z. B. Durchzöge, Lebens-duttel u, s,' w, Mit jedem der kriegführenden Völker darf das neu-