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Zenhter Band. To bis Z.]
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— den Druck eines neuen großen Werks unternimmt, und Duwirst begreifen, daß nicht gemeine Gescbicklichkeit und Geschäfls-lhäligkeit dazu gebaren, um nicht unter ss ungünstigen Umstän-den- und da sein Handel in einem großen Theile Deutschlands trotzder wiener Congreßacte im Grunde noch rein als vogclfrei zubetrachten ist, zu Grunde zu geben. Und gewiß die meisten Ver-leger würden unterliegen, wenn die Nachdrucker nur ikr Hand-werkrecht verstünden. Aber freilich läßt sich kein Mann vonKopf und Herz zu einem so unedle» Treiben herab, auf dem „dieöffentliche Schmach ruht."

Der Nachdrucker sagt: „ Ich habe mein Exemplar gekauft undkann damit machen, was ich will, folglich es auch nachdrucken."Ganz recht, bis hierher, aber nicht weiter. DaS' nachgedrucktenun auch durch den Handel vertreiben woll-n, wäre einEingriff in den früheren Besitz- und Rechtsstand eines Drit-ten. Du begreifst, mein Publikum, daß, wenn ein rechtmäßi-ger Verleger ein Exemplar seines Werks verkauft, er dies natür-lich nur mit der stillschweigenden Bedingung thut, daß es nichtfür den Handel nachgedruckt werde. Denn wolltest Du beimVerkaufe eines Buchs darum, weil jene Bedingung nicht aus-drücklich festgesetzt worden, annehmen, der Verleger habe inden Nachdruck gewtllligt: so trautest Du ja dem verständigenManne zu, daß Ü eine Blume mir der Zwiebel, nicht für HenPreis der letzter», sondern beide für den Preis der ersteren ver-kaufe; die Orange mit dem Baume für den Preis einer Orange!Wahrlich, gäbe er so die Zwiebel mit der Blume hin, er wäredümmer, als die Türken, welche an der theuern Hyacinthe ausHolland nicht etwa riechen, sondern die Tulpenzwiebel selbst alseinen Leckerbissen kochen, braten und verspeisen!

Zwar meint Hr. Regierungsrath Krause, daß es, allerNachdrucker ungeachtet, doch noch Buchhändler genug, und darun-ter mehrere reiche gebe; also sey der Nachdruck Unschädlich, — keineSchlingpflanze, die den Baum,tödte, kein Borkenkäfer, der den >Wale verdorren mache! —

Aber soll man denn warten mit demSch uße, bis nichts mehrzu schützen ist?

Oder hält man den, rechtlichen Buchhändler für einen an denKaukasus geschmiedeten Prometheus, dem die Leber, die ihm einRaubvogel täglich aus dem Leibe fraß, immer von neuem wuchs ?Oder soll jeder Schriftsteller von Geist das Schicksal Ruggieri's in !Dante's Hölle haben, daß ein Ugolino von Nachdrucker ihm den !Kopf mit den Zähnen faßt, und sein Gehirn herausfrißt, „nicht ianders, als wie man das Brot im Heißhunger verschlingt?" —

Freilich, wenn man den Begriff von Schriftstellerrech t und §Verlags eigen thum gesetzlich ausstreicht, so ist die Sache !gleich abgethan. Dann gibt es bloß Drucker und Büchertrödler, !bloß Sudel- oder Prachtdrucke. Denn wer wird den sorgfältigen §Druck eines Nationalwerks von einigem Umfange, das Jahrelange Vorbereitung kostet, noch wagen; wer wird dem,Schriftsteller seine Zeit vergüten; wer wird auf schönenDrück (wie in England und Frankreich), Correcthcit, gutes Pa-pier u. s. w. Fleiß und Kosten wenden, wenn der deutsche Buch-handel allgemein gesetz- und rechtlos, ganz vvgelsrci ist? ^Nur recht eilig, denkt dann jeder Drucker, mit der Waare aus -