Band 
Supplementbald zum Conversations-Lexicon.
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Longreß

der Geschichte unserer Zeit herrlich glänzende Namen befände». ^Für die acht Hhse, welche den Tractat von Paris unterzeichnn,hatten, waren folgende Minister zum Congreffe bevollmächtigt: 'Für Österrreich der Fürst von Merternich und der Freiherrvon Wessenberg; für Rußland die Grafen RazumowSk?/von Stackelberg und v. Nesselrode; — für Frankreichder Fürst v. Talleyrand, der Herzog von Dalberg, derGraf Pallefla Souza Holstein, der Graf Latonrdu Pin, und der Graf Alexis Noailles; — für Eng-land die Lords Castlereagh (später von Wellington ab-gelös't), Cathcart, Clancarty und Stewart; für Preu-ßen der Fürst von Hardenberg und der Freiherr v. Hum-boldt; — für Schweden der Graf Löwe n hi clm; — für Spa-nien der Chevalier Labrador; — für Portugal der GrafSalbanba da Gama, und der Chevalier Lobo de Sil-veira. Für die deutschen Angelegenheiten bildeten Österreich,Preußen, Bayern, Hannover und Wirtemberg einen Ausschuß,!»dessen Verhandlungen aber später auch die Bevollmächtigten deut-scher Souveraine und der freien Städte beiqezogen wurden. DerLongreß gab bald, in Beziehung auf die Territorial-Verhältnisseder Staaten große Resultate, indem er theils neue Anordnung«beschloß, theils ältere Verträge bestätigte. Der Kaiser von Ruß-land eignete sich den größten Lhetl des Herzogthums Warschauzu, wobei er eS geschehen ließ, daß Preußen das Herzogthum Pa-ssn zurückbehielt, und Ccacau zu einer freien Stadt erklärt wur-de. Der König von Sachsen ward gezwungen den größer» Theilseines Landes durch die Aufopferung des geringeren zu erhalte».Preußen machte mannichfaltige Ländererwerbungen, aber eS mB«dabei den Vortheil der Contiguität entbehren. Diesen Borthnlgewann dagegen das Königreich Hannover, mit den ansehnlich»Acquisitioncn, die eS machte. Eine besondere Gunst ward den S»»-verainen von Oldenburg, Sachsen - Coburg und Meklenburg-Sttr-litz erwiesen, indem man ihnen Erwerbungen auf dem linken Rhn"-ufrr zuerkannte; gleicher Gunst erfreute sich der Großherzog »e»Sachsen-Weimar, der seine alte Gränze beträchtlich erweitern.Bayern ward im Besitze von Würzburg und Aschaffenburg bM-tigt, wofür es sein Lyrol und Vorarlberg hingegeben hatte.Königreich der Niederlande wurde anerkannt, Luxemburg aber «wdeutschen Bunde einverleibt. Die Schweiz erhielt eine VerM-kung durch drei ihr eher entfremdete Cantone. Genua ward dmKönige von Sardinien, Modena und Toscana ihren alten Regenten-häusern, Parma der Erzherzogin Marie Louise gegeben, und kuco.der Jnfautin Maria Louise von Spanien überwiesen. Der amchenflaat ward hergestellt, und Ferdinand IV. wurde »>MKönig beider Sicilien. Ein herrlicher Länderumsang >»->'Österreich im italienischen Norden zu Theil. Olivenza solltePortugal, Guiana an Frankreich zurückgegeben werden. -hohes und mannichfaltigeS Interesse ^diese Verfügungen über .Sänderbestand der Staaten darboten, so war die Aufmer-sam-doch nicht weniger auf die Organisation der staatsrechtlrchcn .hältniffe von Deutschland gespannt, deren Bearbeitung ^Erledigung der Lerritorialangelegenheiten vorgenommen, unren Resultate in der am 8ten Juni i8tZ unterzeichneten bc !, ,

Bundcsakte ausgesprochen wurden (s. d. Art. Deutsch»«