S8r Congreve'sche Racketen Consumtionssteuern
Aufseher über das königliche Laboratorium u. s. w. Im I. iziöund 1317 begleitete er den Großfürsten Nicolaus auf seinen Reist»ins Innere von England.
Congrevesche Racketen, s. Racketen.
-jConscriptio n. Sie ist seit Napoleons Stur; allenthal-ben wieder abgeschafft oder doch sehr modistcirt worden, ohne dasjedoch die Regierungen den an sich richtigen und in seinen Folg!»sehr fruchtbaren Grundsatz von der Allgemeinheit der Militärpflich-tigkeit, auf dem das Wesen der Conscription beruht, abgegangenwären. <lä.
-j-Co n sistorium. Zm besondern Verstände heißt Consi-storium das höchste Staatscollegium am päpstlichen Hofe, in wel-chem die Cardinäle Sitz und Stimme haben. Das ordentlicheKonsistorium versammelt sich wöchentlich einmal im päpstlich«Paläste; die außerordentlichen und sogenannten geheimen Caa-sistorien stellt der Papst nach Willkür an. Alle wichtigen Staats-angelegenheiten» die Ernennung der Cardinäle, der Erz- und Bi-schöfe, werden in diesem Konsistorium verhandelt.
Consonanz, s. Intervall.
s-Constant de Rebegue (Benjamin). In Göttingen gaber zu Ende des Jahres i 8 iZ sein Werk ive I'osviic äe eoa-HUato er ste l'iisiirpation heraus, worin er das System Napo-leons gerecht und gründlich gewürdigt hat, und folgte sodann dmKronprinzen von Schweden. Um so auffallender erschien es, dasSonst ant nach Napoleons Rückkehr von Elba ihn anerkannt«und eine Stelle als Staatsrath annahm, und mehrere klein«Schriften zu seinen Gunsten schrieb. Nach Ludwigs zweiter R«-stauration ging er eine Zeit lang nach England und nach Eop«>zur Frau von Stasl. Seine neueste Schrift ist ein kleiner RomanAdolph.
^-Konstantin Paulo Witz, Großfürst von Rußland. M«minder hat er in den Feldzügen von 1812, 1813 und 1814,mentlich in der leipziger Schlacht, Beweise seiner persönlichen Mpferkeit gegeben, die er um so glücklicher anwandte, als sie m>!Ruhe und Besonnenheit vereinigt war. Im Jahre 1314 wurde erzum Chef der polnischen Armee ernannt, und er hält sich deßwe-gen gewöhnlich in Warschau auf. ,
Consumtionssteuern, Abgaben, welche auf de» GeMgelegt sind. Diese Abgaben sind in den verschiedenen Ländern Mverschieden, und ihre Wirkung ist, je nach dem die Gegenstände d«Besteurung zu den unentbehrlichen oder entbehrlichen BedursmWgehören, höchst mannichfaltig. Es gibt zwei Hanptclassen «oConsumtionssteuern, direkte und indirecte. Dirccresumtionssteuern sind solche, welche unmittelbar von demsumenten erhoben werden. Zur Besteurung dieser Art sind v«züglich diejenigen Güter geschickt, welche eine längere Zeit >0dauern, ehe sie verbraucht werden, z. B. Häuser, TaschenM 'Edelsteine, Gold- und Silbergeräthe, Pferde, Kutschen rc. D« 'direkten Consymtionssteucrn werden mittelbar von dem imenten crboben; der Staat hält sich nicht an den Käufer »derzehrer» sondern an den Verkäufer des besteuerten Genußmund überläßt es dann diesem, die gehabte Auslage vo» seinenden sich wisderersetzcn zu lassen. Die vorzüglichsten Gar« ^dieser Abgaben sind die Accise, der Licent und die Zölle.
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