Anzahl
Anzahl
Neue
Nummern.
Betreffnisse
Bemerkungen.
Gemeinden.
Grösse.
Hektaren.
der
Parzellen.
der
Jahre.
Mutationen.
Kosten.
per
Jahr.
per
Mutation.
per
neue No.
per
Hektareu.per Jahr.
Fr.
Fr.
Fr.
Fr.
Fr.
Schwamendingen . . .
579
1,250
10
(1874-84)
22
101
430
43,o
19,0
4,25
0,os
Meistens nur kleinere Theilun-gen und Abtretungen anöffentliches Gebiet. Origi-nalpläne ebenfalls theil-weise schlecht.
Uitikon.
437
1,114
10
(1874-84)
39
124
375
37,5
9,oo
3,03
0,09
Nur kleinere Theilungen undStrassenkorrektionen; einigeNeubauten.
Aelteste Pläne, zwar nichtschlecht, aber für die Nach-führungen ungünstige Blatt-eintheüungen.
Wettsweil.
378
1,371
10
(1874-84)
20
369
2,400
240,o
120,0
6,47
0,64
Die Hauptveränderung wurdehier ebenfalls durch diedortigen Kanälbauten (ca.310 neue No. verursacht).
Wylen b. Stammheim .
96
660
10
(1874-84)
17
32
220
22,o
13,0
6,ST
0,23
Entfernteste und kleinste Ge-meinde. Nur kleinere Thei-lungen und Veränderungenim Innern der Grundstücke.Originalmaterial primitiv,namentlich die Flächenrech-nungen mangelhaft und viel-fach falsch.
Allgemeine Bemerkungen.
Bei den bisherigen Nachführungen machte es sich sehr fühlbar, dass s. Z. keine oder nur ganz wenige Fixpunkte festgelegt wurden. Auchwurden vielerorts die Marksteine beseitigt, oder, was noch schlimmer, eigenmächtig versetzt (allerdings nicht in böswilliger Absicht), so dass es sehroft schwer hielt und grosser Mühe bedurfte, um sichere und genaue Erhebungen zu machen. Nach dem vorliegenden Entwurf werden diese Uebelständebeseitigt; hiedurch und durch eine zweckmässige Verwendung der Geometer können die Kosten bedeutend reduzirt werden.
Die Nachführungskosten wurden so ziemlich zur Hälfte den betheiligten Grundbesitzern verrechnet, wobei allerdings bei der Zusammen-stellung der Kosten ein Zuschlag von 20—30 ’/o für Nachmessungen und Kontrolirungen im Katastermaterial gemacht werden musste.
Unter den »Nachführungen« sind sämmtliche gesetzlichen, zur notarialischen Fertigung der Veränderungen erforderlichen Arbeiten verstanden.
Unter dem Namen »Mutationen« sind die „einzelnen zusammen gehörenden Geschäfte gemeint, z. B. Theilung und Vertheilung eines odermehrerer beieinander liegenden Grundstücke, Neugestaltung des betheiligten Areals bei einer Strassen- oder Eisenbahn- oder Kanalbaute etc. Natur-gemäss sind diese Geschäfte in ihrer Ausdehnung sehr verschieden.
In den Gemeinden Bonstetten, Wettsweil, Horgen und Dürnten mussten bei einzelnen grossem Nachführungen (Kanalbauten, Eisenbahnen etc.)Hülfs-Geometer beigezogen werden; alle übrigen Arbeiten wurden durch den kant, Kataster-Yerifikator direkt und selbst besorgt.