Buch 
Bericht über die Vornahme einer allgemeinen Parzellar-Vermessung und über die Einführung der Grundbücher an die Direktion der öffentlichen Arbeiten des Kantons Zürich und die Kommission für Reorganisation des Kataster- und Vermessungswesens, erstattet von der Subkommission derselben
Entstehung
JPEG-Download
 

Anzahl

Anzahl

Neue

Nummern.

Betreffnisse

Bemerkungen.

Gemeinden.

Grösse.

Hektaren.

der

Parzellen.

der

Jahre.

Mutationen.

Kosten.

per

Jahr.

per

Mutation.

per

neue No.

per

Hektareu.per Jahr.

Fr.

Fr.

Fr.

Fr.

Fr.

Schwamendingen . . .

579

1,250

10

(1874-84)

22

101

430

43,o

19,0

4,25

0,os

Meistens nur kleinere Theilun-gen und Abtretungen anöffentliches Gebiet. Origi-nalpläne ebenfalls theil-weise schlecht.

Uitikon.

437

1,114

10

(1874-84)

39

124

375

37,5

9,oo

3,03

0,09

Nur kleinere Theilungen undStrassenkorrektionen; einigeNeubauten.

Aelteste Pläne, zwar nichtschlecht, aber für die Nach-führungen ungünstige Blatt-eintheüungen.

Wettsweil.

378

1,371

10

(1874-84)

20

369

2,400

240,o

120,0

6,47

0,64

Die Hauptveränderung wurdehier ebenfalls durch diedortigen Kanälbauten (ca.310 neue No. verursacht).

Wylen b. Stammheim .

96

660

10

(1874-84)

17

32

220

22,o

13,0

6,ST

0,23

Entfernteste und kleinste Ge-meinde. Nur kleinere Thei-lungen und Veränderungenim Innern der Grundstücke.Originalmaterial primitiv,namentlich die Flächenrech-nungen mangelhaft und viel-fach falsch.

Allgemeine Bemerkungen.

Bei den bisherigen Nachführungen machte es sich sehr fühlbar, dass s. Z. keine oder nur ganz wenige Fixpunkte festgelegt wurden. Auchwurden vielerorts die Marksteine beseitigt, oder, was noch schlimmer, eigenmächtig versetzt (allerdings nicht in böswilliger Absicht), so dass es sehroft schwer hielt und grosser Mühe bedurfte, um sichere und genaue Erhebungen zu machen. Nach dem vorliegenden Entwurf werden diese Uebelständebeseitigt; hiedurch und durch eine zweckmässige Verwendung der Geometer können die Kosten bedeutend reduzirt werden.

Die Nachführungskosten wurden so ziemlich zur Hälfte den betheiligten Grundbesitzern verrechnet, wobei allerdings bei der Zusammen-stellung der Kosten ein Zuschlag von 20—30 ’/o für Nachmessungen und Kontrolirungen im Katastermaterial gemacht werden musste.

Unter den »Nachführungen« sind sämmtliche gesetzlichen, zur notarialischen Fertigung der Veränderungen erforderlichen Arbeiten verstanden.

Unter dem Namen »Mutationen« sind die „einzelnen zusammen gehörenden Geschäfte gemeint, z. B. Theilung und Vertheilung eines odermehrerer beieinander liegenden Grundstücke, Neugestaltung des betheiligten Areals bei einer Strassen- oder Eisenbahn- oder Kanalbaute etc. Natur-gemäss sind diese Geschäfte in ihrer Ausdehnung sehr verschieden.

In den Gemeinden Bonstetten, Wettsweil, Horgen und Dürnten mussten bei einzelnen grossem Nachführungen (Kanalbauten, Eisenbahnen etc.)Hülfs-Geometer beigezogen werden; alle übrigen Arbeiten wurden durch den kant, Kataster-Yerifikator direkt und selbst besorgt.