Von einer Person, ohne Ausnahme, gehend, reitend oder im Wagen fahrend ... 1 Kreuzer.
Vorn Fuhrwerk jeder Art, leer oder geladen, vom Stück.2 „
mit Ausnahme von Güter- und Weinwägen, welche pr. Stück bezahlen . . . 4 „
Für ein Handwägelein, Schubkarren u. dgl. wird nichts bezahlt.
Pferde, Lastthiere, Großvieh aller Art, eingespannt oder im Kuppel, vom Stück . . 2 „
Kleinvieh aller Art, Kälber, Füllen, Schafe, Lämmer, Ziegen, Schweine, Ferkel u. s. w.
vom Stück ...1 Rappen.
Für die Posten, welche die Brücke passiren, sind von jedem Pferde der Bespannung . 2 Kreuzer,
zu bezahlen. Die Postwagen hingegen, und die dazu gehörigen Passagiers, Kondukteursund Postillons haben kein Brückengeld zu entrichten. Auch sollen die Postwagen auf derBrücke nicht angehalten werden.
Frei vom Brückengelde sind:
Armen- und Krankenfuhren, die Kinder, die Militärs im Dienst und ihr Gepäck, Artillerie- und Kriegssuhrwerke,Feuerspritzen, Hülsereichende Mannschaft bei einem Brande oder sonstigen großen Unglücksfällen,Löschgeräthschaften sammt deren Besp»nnung, Polizeibeamtete und Polizeidiener, endlich alle derEidgenossenschaft angchörigen oder zu ihrem Dienste bestimmten Effekten.
Die Erhebung dieses Brückengeldes wurde aus so lange gestattet, bis dessen Ertrag die Bau- und Unterhaltungskostenin Kapital und Zinsen gedeckt haben werde; alsdann sollte der Bezug des Brückengeldes aufhören und der Bauunentgeltlich an den Staat übergehen.
Die erforderlichen Gebäulichkeiten für die nöthige Militär-, Zoll- und Polizeibewachung für diesen neuen Eingangmußte die Aktiengesellschaft der Regierung unentgeltlich zur Verfügung stellen.
Die Genehmigung der Statuten und die Bewilligung des Zolles wurde endlich noch an die Bedingung geknüpft,daß der Bau auf den 1. Jenner 1840 angefangen sei.
Am 20. August wurde der Zoll, so wie er vorgeschlagen war, von der hohen Tagsatzung genehmigt, was umso unbedenklicher geschehen konnte, da die alte Brücke beim untern Thor in ihrem Zustande belassen, und die Zugängezu derselben nicht erschwert werden sollten.
Den 13. März 1839 beschloß der Große Rath, sich mit 200 Aktien bei dem Brückenbau zu betheiligen, und,dem frühern Beschluß entgegen, der Aktiengesellschaft aus der Staatskasse einen jährlichen Beitrag zu zahlen, welcherden über die Brücke fahrenden Postwagen sammt Passagiers, Kondukteurs und Postillons entsprechen solle.
Da die alte Brücke als Konkurrent mit der neuen, mit einem Brückengelde belasteten erscheinen mußte, so wares wohl die Hauptaufgabe, den Zolltarif so einzurichten, daß sich der Verkehr bei zur Verzinsung der Baukostengenügenden Ansätzen in großer Mehrheit der neuen Brücke zuwende. Dieser Aufgabe scheint der Zolltarif keineswegszu entsprechen, indem er leere und beladene Wagen fast ganz gleich behandelt, und die Personen verhältnißmäßig zuhoch beschlägt. Der Hauptvortheil der Brücke besteht in der Beseitigung einer steilen Kontrependenz, die vor allem denbeladenen Wagen, die meistens starken Vorspann nöthig hatten, zugut kommt. Hätte nun der Tarif die belade neuWagen in dem Verhältniß besteuert, wie ihnen der neue Bau zu statten kommt, dagegen aber die Fußgänger, so wiedie leeren Fuhrwerke möglichst begünstigt, so würde die Frequenz auf der neuen Brücke, so wie der Ertrag desZolles viel bedeutender sein. Jetzt bezahlt ein einspänniges Bauernwägelein mit vier Personen mehr Brückengeldals ein schwer beladener zweispänniger Wagen, und zieht es deßhalb in der Regel vor, die alte, zollfreie Brückezu benutzen.
Obschon die Aktien im besten Fall ihren Besitzern bloß die Rückerstattung ihres Kapitals mit einem mäßigenZins von höchstens 4 prCt. gestatteten, und sich also durchaus nicht zur Spekulation eigneten, so fanden sich doch inder Stadt und im Kanton Bern genug Männer und Korporationen von gemeinnütziger vaterländischer Gesinnung,um das Unternehmen zu sichern. Bis zum 13. April waren sämmtliche 900 Aktien gezeichnet, und es meldeten sichnoch mehrere Liebhaber; aber man erklärte die Subskription für geschlossen, indem man sich zu der Erwartung berechtigtglaubte, die für eine Summe von 900,000 Franken gezeichneten Aktien werden mit den 100,000 Franken, für welchedie Stadt Bern im Nothfall noch nachträglich einzustehen sich verpflichtet hatte, sowohl für den Bau als für dieEntschädigungen vollkommen genügen. Die Erfahrung hat später bewiesen, daß man besser gethan haben würde, wennman mehr Unterzeichnungen angenommen hätte, wobei man, im Fall sich der Kapitalstock zu groß gezeigt hätte, die Aktionärenicht den ganzen Betrag ihrer Aktien hätte einzahlen lassen. Diese besonders bei den englischen Aktienunternehmungensehr gebräuchliche Behandlungsart dürfte hier um so mehr am Platze gewesen sein, da die Aktionäre nach den Statutenauf keinen Fall auf Gewinn rechnen konnten.
Wir werden als Anhang zur Baugeschichte das Verzeichniß der Herren Aktionäre, welche sich durch Theilnahmean diesem gemeinnützigen Werke ein Verdienst erworben haben, mittheilen, und bemerken deßhalb hier bloß, daß sichdie gezeichneten Aktien folgendermaßen vertheilen:
Regierungen von Bern und Waadt
204
Stadt Bern.
200
Korporationen und Familienkisten
107
Partikularen.
389
Summa 900