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Die trigonometrische Aufnahme eines Landes. Darstellung des dabei in Anwendung kommenden Verfahrens / von L. W. Klemm
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Wenn der Geometer einen Theil der Flur vermessen hat,numerirt er die Stücke mit Bleistift, und verzeichnet sie nachden Eigenthümern in einem Register. Da wo Greuzstreitigkeitenbestehen, sucht er die Eigenthümer zu vereinigen. Gelingt esnicht, so zeichnet er die Grenze mit Punkten so, wie sie zu seynscheint, bis sie durch richterliches Erkenntniß bestimmt wird.Finden sich gar'keine Grenzen, so mißt er das ganze Stück zu-sammen, und tragt eben so viele Nummern ein, als Eigenthü-mer Ansprüche machen; ebenso verfahrt er, wenn die Grenzliniendurch gemeinschaftliche Kultur unter einem und demselben Pach-ter verschwunden sind. Werden die Grenzen festgestellt, wahrender noch in der Gemeinde ist, so tragt er solche in dem Planenach. Werden sie spater festgestellt, so müssen die Parteien dieReisekosten vergüten. Werden sie gar nicht festgestellt, so bleibtdas Stück Gemeingut zwischen den Eigenthümern, und die end-liche Auseinandersetzung geschieht auf dem Mutationsregisterder Gemeinde. Alle Güter werden auf den Namen des Mannesgeschrieben, wenn Gütergemeinschaft zwischen den Eheleuten be-steht; nach dessen Tode auf den Namen der Wittwe diejenigen,welche ihr zugehören; »«getheilte Güter auf die Erbsmasse.

Die Flurkarte (1e xlnn xnrcellsire) zeigt die genaue Figurjeder Parzelle und ihre Nummer. Das dazu gehörige Meßre-gister (tsLIesu inäicatit) enthält ebenfalls diese Nummern, in fort-laufender Ordnung, und noch weiter in besondern Kolumnen:

1) die Namen der Eigenthümer,

2 ) die Kulturart der Grundstücke,

3) den Flächeninhalt,

4) die Steuerklassen,

5) den reinen Ertrag der Parzellen.

Die 4. und 5. Kolumne sind für die Abschätzung. Bei derVerfertigung des Meßregisters nimmt der Geometer das alpha-betische Verzeichniß der Einwohner und die Flurkarte zur Hand,numerirt in jeder Sektion die Parzellen fortlaufend, und trägtin das Namenverzeichniß die Nummern ein, welche jeden Ei-genthümer angehen, wobei er die während der Messung ge-machten Notizen benützt; z. B. l^ro. 25. der Namenliste:Ltlenne vuprs. 8 ect. k?ro. 1 . 7 . 21 . 35. 8 ect. L.,

Nro. 3. 9 . II. 21 . u. s. w. Sind alle Nummern in das Namen-