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darüber enthält den Namen des Eigenthümers, seine Nummer,und den Band in welchem er zu finden ist. Bei jeder Verän-derung im Besitz eines Grundeigenthümers wird in der Mutter-rolle dessen ganzer Steuerkomplex am Ende der Rolle unter derfortlaufenden Nummer wieder neu vorgetragen.
Inder summarischen Mutterrolle ist die Summeder einzelnen Steuerkomplere angegeben, z. B. Iscgues vesxrss,tonnelier, i8o kr. revevu iurposslile. Sie hat mehrere Kolumnen:
r) Jahr des ersten Eintrags,
2) Nummer der Mutterrolle, unter welcher der Steuerpflichtige
zu finden ist,
3 ) Name des Steuerpflichtigen,
4 ) Ganzer steuerbarer Betrag.
Die übrigen Kolumnen sind für die jährlichen Veränderungenbestimmt. Wenn z. B. Jemand im Jahr 1810 — 18 Fr., zuversteuern hatte, und im Jahr 1811 — 20 Fr., so werden diesein die Kolumne 1811 gesetzt. Auf diese Weise dient die sum-marische Mutterrolle während io Jahren.
Die Behandlung der Steuerrollen, der Steuerumlage rc. in'Beziehung auf die Gebäude ist derjenigen bei den Grundstückenähnlich.
Die Arbeit des Katasters würde unvollkommen seyn, wennman keine Maßregeln träfe, daß die Mutterrolle allen den Ver-änderungen folgt, die im Grundbesitz stattfinden. In der kata-strirten Gemeinde muß daher Jeder, der ein Eigenthum durchKauf, Tausch, Erbschaft oder auf andere Weise erwirbt, sol-ches auf der Mairie anzeigen. Er bringt zugleich die Papiereüber seinen Besitztitel mit, und wenn er keine darüber hat, kommtder vorige Besitzer mit ihm. Auf seine Erklärung macht der Maireoder Adjunkt auf ein gedrucktes Formular einen Auszug ausder Mutterrolle, und bemerkt darauf, von wem und an wendas Grundstück übergegangen ist. Hat das Stück Gut mehrereKlassen, so müssen sich die beiden Besitzer darüber vereinigen,in welche Klasse der übergegangene Theil gehört. Können siedie Klaffen nicht angeben, so wird angenommen, daß solchesin allen Klassen gelegen sey. Jeder Auszug wird vom Maireund den Erklärenden unterzeichnet, und mit fortlaufenden Num-mern versehen. Wenn der Maire eine Besitzveranderung erfährt,