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ziemlich die Grenze seyn, die man an Catasterar-Veiten erreichen kann.
Von diesen io Procent kommen 9 Proccntauf die Ungewißheit und Fehler der Abschätzung,und nur 1 Proccnt auf die Ungewißheit und Fehlerder Messung.
Man sieht leicht ein, daß das Catastcr nichtbedeutend genauer wird, ob man bis auf i Proccntoder bis auf ^ Proccnt genau mißt, da die 9 Pro-cent, um welche die Abschätzung ungewiß ist, immerdieselben bleiben. Eine Genauigkeit von i Proccntkann der Landmesser, wenn er mit einiger Sorgfaltmißt, leicht erreichen, und diese Genauigkeit, diedem Geschäfte völlig gnüget, scheint die zweckmä-ßigste für die vorgeschriebene zu seyn. Auch hatman im französischen Cataster diese Genauigkeit voni Proccnt bei den Messungen vorgeschrieben, undder Vcrificatcur sieht alle Messungen als gültig an,bei denen der Fehler geringer.
Nimmt man nun für die Dreiecke, die derGcometcr auf seinem Tische macht, Z Proccnt an,dann für die des dritten Ranges ^ —
für die des zweiten Z —
und für die des ersten —
so ist die Genauigkeit durchs ganze Geschäft gleich-förmig vertheilt; auch wird die Genauigkeit um so