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Ueber das Cataster [1] : erstes Buch. Geschichte des Catasters / von Benzenberg
Entstehung
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107
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Die Gcometer der zweiten Classe.

Die Geometcr der ersten Classe können sichLandmesser zugesellen, die ihnen bei der Aufnahmeder Karten helfen und für deren Arbeiten sie ver-antwortlich bleiben.

Diese Feldmesser oder Gcometer der zweite^Classe müssen eine Genchüiigung vom Ingenieur-veiiliosteur haben, und der Contract oder Lehrbrief,welchen sie mit dem Gcometer der ersten Classe ha-ben, muß von ihm genehmigt seyn. Der Inge-nieur hebt eine Abschrift desselben auf, um ihn,wenn der Fall vorkommt, dem Steuerdircctor oderdem Generalinspector zu zeigen.

Bei Streitigkeiten giebt er sein Gutachten anden Steuerdircctor, und auf den Bericht von diesementscheidet der Präfert.

Die Gcometer der ersten Classe werden ausdenjenigen Gcomctcrn der zweiten Classe gewählt,welche sich durch gute Aufführung auszeichnen.

Keine Messung weder im Ganzen noch imEinzelnen kann gemacht werden, als bloß durch dieGeometcr der ersten Classe und durch die der zwei-ten, die sie sich zugesellt.