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Ueber das Cataster [1] : erstes Buch. Geschichte des Catasters / von Benzenberg
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134
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Ksnce) machen lasse». Doch muß dieser vorn Prä.'fetten auf den Vorschlag -es Directcurs genehmigtseyn. Auch kann er nicht mit der Messung irgendeiner Gemeinde beauftragt seyn.

60.

Berechnung des Inhalts der Parccllc».

Der Landmesser hat bei der Aufnahme der Ge-meinde die Figur jeder Parccllc nach dem verjüngte»Maaßstabe auf die Karte gezeichn»" ^

Nach dieser Figur, welche auf dem PaMverzeichnet ist, wird nun nach ebenem verjüngte»Maaßstabe der Inhalt berechnet. ^

Diese Rechnung geschieht nicht vom Landmesser,sondern auf dem Bureau des Ingenieurs, wo auchdie Karte copirt wird.

Der Ingenieur ist gehalten, ein Bureau zu ha-ben, welches auf die gehörige Weise mit Rechner",Zeichnern und Erpedikionars besetzt ist.

Die Berechnung des Inhalts geschieht unterseinen Augen, so wie die Gemeindckarten ankom-men. Während dieser Arbeit dürfen die Karte»sein Bureau nicht verlassen.

Die Berechnung des Inhalts geschieht dadurch,daß die Figur in Dreiecke zerschnitten wird daß