Ksnce) machen lasse». Doch muß dieser vorn Prä.'fetten auf den Vorschlag -es Directcurs genehmigtseyn. — Auch kann er nicht mit der Messung irgendeiner Gemeinde beauftragt seyn.
60.
Berechnung des Inhalts der Parccllc».
Der Landmesser hat bei der Aufnahme der Ge-meinde die Figur jeder Parccllc nach dem verjüngte»Maaßstabe auf die Karte gezeichn»" ^
Nach dieser Figur, welche auf dem PaMverzeichnet ist, wird nun nach ebenem verjüngte»Maaßstabe der Inhalt berechnet. ^
Diese Rechnung geschieht nicht vom Landmesser,sondern auf dem Bureau des Ingenieurs, wo auchdie Karte copirt wird.
Der Ingenieur ist gehalten, ein Bureau zu ha-ben, welches auf die gehörige Weise mit Rechner",Zeichnern und Erpedikionars besetzt ist.
Die Berechnung des Inhalts geschieht unterseinen Augen, so wie die Gemeindckarten ankom-men. — Während dieser Arbeit dürfen die Karte»sein Bureau nicht verlassen.
Die Berechnung des Inhalts geschieht dadurch,daß die Figur in Dreiecke zerschnitten wird — daß