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Ueber das Cataster [1] : erstes Buch. Geschichte des Catasters / von Benzenberg
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167
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I

ist nichts mehr willkührlich, und der Besitzer des.Stücks, sey er Minister oder Tagelöhner, hat hier-auf keinen Einfluß. — Wenn die erste Classe Acker-land -on Ze. reinen Ertrag für den metrischenMorgen hat, so hat Jeder, der in dieser Classe2 Morgen hak, 200 Frank zu versteuern, und Jeder,der einen halben oder einen Vierre-morgcn hat, 5 «oder 2ö Frans.

So wie jeder Eigenthümer darüber ruhig seynkann, daß er gegen andere nicht überseht werde, I»können es auch die Einwohner der Gemeinde seyn,daß sie gegen andere Gemeinden nicht zu hoch kom-men. — Denn in jeder Gemeinde befolgen die Ab-schätzcr dieselben Grundsätze und verfahren auf die-selbe Weise. Ueberall sind die Nachrichten, mitdenen sie umgehen, dieselben. Die Formen, die siebefolgen müssen, sind die nämlichen, und diese füh-rcn sie so zu sagen von selber zur Wahrheit.

Endlich haben die Einwohner nicht zu befürch-ten, daß der Ertrag im Allgemeinen zu hoch ange-geben werde. Die Regierung kann kein Interessedabei haben, daß die Masse des Grundvermögensdes Reichs höher oder geringer abgeschätzt sey, daselbst eine geringere Abschätzung kein Hinderniß seynwürde, die Grundsteuer zu erhöhen.