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inM den Entscheidungen, die der Präfccturralh darr ,übee genommen.
Durch die Vereinigung und Verglcichung dieserverschiedenen Hülfsmittel wird er immer der Wahr-heit nahe kommen, und so die Arbeit der Abschäz-zung vor dem Einflüsse des Eigennutzes und derPartheilichkeit schützen.
Es giebt noch ein Mittel, die Nichtigkeit derAbschätzung der , Classen und die des Eintragcns derGrundstücke in diese Classen zu prüfen. Dieses sinddie Erb.'Theilungen,
Wenn die Erbschaft des Vaters unter die Kin-der getheilt wird, so kann man annehmen, daßhierbei mit einer vollkommenen Kenntniß von demWerthe und der Güte jedes Ackers verfahren wird.Ebenso daß jeder sein Interesse wahrnimmt — unddaß besonders da, wo die Theilung durch Loosengeschieht, diese Loose vorher möglichst gleich gemachtwerden.
Oft kommen in eine Theilung 5o bis 60 StückeLand, wo sie also alle Classen der Gemeinde umfaßt.
Verschafft sich der Steucraufsehcr nun solcheAbtheilungen und berechnet für jedes Stück Land,das in ihnen begriffen, den Ertrag nach dem 1a-blesu provisoiro des Abschätzcrs, so hat er einenhöheren Vergleichungspunct, in dem er fleht, ob die